Ab 01.01.2008 können auch PTA's in Baden-Württemberg punkten
Die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hat am 03. Juli 2007 die Fortbildungsordnung für Pharmazeutische Assistenzberufe beschlossen. Schon jetzt können Sie die Fortbildungsordnung hier einsehen und downloaden.
Wir möchten Sie über die wichtigsten Inhalte der Punktefortbildung für Pharmazeutische Assistenzberufe informieren.
Was bedeutet Punktefortbildung?
Um den Angehörigen der pharmazeutischen Assistenzberufe einen Nachweis ihrer Fortbildungsaktivitäten zu ermöglichen, führt die Landesapothekerkammer ebenfalls ein freiwilliges Fortbildungszertifikat für diese Berufsgruppen ein. Damit kann die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen dokumentiert und nachgewiesen werden. Die Fortbildungsordnung für Pharmazeutische Assistenzberufe entspricht weitgehend der Struktur und dem Aufbau der Fortbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker, wurde aber hinsichtlich der Besonderheiten der Zielgruppe angepasst.
Wann geht’s los?
Die Fortbildungsordnung für Pharmazeutische Assistenzberufe tritt am 01.01.2008 in Kraft. Somit können alle Veranstaltungen bzw. sonstige Fortbildungsaktivitäten, die ab dem 01.01.2008 besucht werden, auf das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden. Veranstaltungen aus dem Jahr 2007 und früher sind nicht anrechnungsfähig.
Welche Berufsgruppen können ein Fortbildungszertifikat für Pharmazeutische Assistenzberufe erwerben?
Pharmazeutische Assistenzberufe im Sinne dieser Fortbildungsordnung sind: Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutische Assistenten
Wie viele Punkte müssen Sie sammeln?
Um ein freiwilliges Fortbildungszertifikat zu erhalten, benötigen die Angehörigen der Pharmazeutischen Assistenzberufe 100 Fortbildungspunkte innerhalb von drei Jahren. Davon können 30 Fortbildungspunkte aus innerbetrieblicher Fortbildung sowie 30 Fortbildungspunkte aus dem Selbststudium stammen. Die verbleibenden 40 Punkte müssen durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen der Gruppe 1 bis 7 (Seminare, Vorträge usw.) nachgewiesen werden.
Wie viele Punkte gibt es für eine Veranstaltung?
Grundsätzlich gibt es für jede vollendete Zeiteinheit von 45 Minuten (Fortbildungseinheit) einen Fortbildungspunkt. Zu beachten ist, dass nur für komplett absolvierte 45 Minuten ein Fortbildungspunkt angerechnet wird. Angefangene 45 Minuten bzw. eine angefangene Fortbildungseinheit können nicht mit einem Punkt vergütet werden.
Welche Veranstaltungen sind anrechenbar?
Alle Fortbildungsmaßnahmen, die im Vorfeld durch die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, einer anderen Apothekerkammer bzw. durch die Bundesapothekerkammer akkreditiert worden sind, werden auf das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet.
Wann und wie können Sie Ihr freiwilliges Fortbildungszertifikat beantragen?
Bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg gibt es zwei Möglichkeiten, die erworbenen Fortbildungspunkte einzureichen.
Zum einen können die besuchten Fortbildungsmaßnahmen in das Fortbildungsprotokoll eingetragen und mit Hilfe des Fortbildungsprotokolls das freiwillige Fortbildungszertifikat beantragt werden, zum anderen steht hier das Fortbildungspunkteportal zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Teilnehmer an der Punktefortbildung ihre Fortbildungsmaßnahmen einfach und unbürokratisch verwalten können.
Für die Verwaltung der Fortbildungspunkte sowie die Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates über das Onlineportal wird eine Gebühr von 50 €, für die Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates mit Hilfe des Fortbildungsprotokolls eine Gebühr von 100 € erhoben.
Fragen zur Punktefortbildung beantworten Ihnen gerne der Geschäftsbereich Aus- Fort- und- Weiterbildung:
Maren Rist
Tel.: 0711 99 34 7 10
E-Mail: maren.rist@lak-bw.de
Wir möchten Sie über die wichtigsten Inhalte der Punktefortbildung für Pharmazeutische Assistenzberufe informieren.
Was bedeutet Punktefortbildung?
Um den Angehörigen der pharmazeutischen Assistenzberufe einen Nachweis ihrer Fortbildungsaktivitäten zu ermöglichen, führt die Landesapothekerkammer ebenfalls ein freiwilliges Fortbildungszertifikat für diese Berufsgruppen ein. Damit kann die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen dokumentiert und nachgewiesen werden. Die Fortbildungsordnung für Pharmazeutische Assistenzberufe entspricht weitgehend der Struktur und dem Aufbau der Fortbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker, wurde aber hinsichtlich der Besonderheiten der Zielgruppe angepasst.
Wann geht’s los?
Die Fortbildungsordnung für Pharmazeutische Assistenzberufe tritt am 01.01.2008 in Kraft. Somit können alle Veranstaltungen bzw. sonstige Fortbildungsaktivitäten, die ab dem 01.01.2008 besucht werden, auf das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden. Veranstaltungen aus dem Jahr 2007 und früher sind nicht anrechnungsfähig.
Welche Berufsgruppen können ein Fortbildungszertifikat für Pharmazeutische Assistenzberufe erwerben?
Pharmazeutische Assistenzberufe im Sinne dieser Fortbildungsordnung sind: Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutische Assistenten
Wie viele Punkte müssen Sie sammeln?
Um ein freiwilliges Fortbildungszertifikat zu erhalten, benötigen die Angehörigen der Pharmazeutischen Assistenzberufe 100 Fortbildungspunkte innerhalb von drei Jahren. Davon können 30 Fortbildungspunkte aus innerbetrieblicher Fortbildung sowie 30 Fortbildungspunkte aus dem Selbststudium stammen. Die verbleibenden 40 Punkte müssen durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen der Gruppe 1 bis 7 (Seminare, Vorträge usw.) nachgewiesen werden.
Wie viele Punkte gibt es für eine Veranstaltung?
Grundsätzlich gibt es für jede vollendete Zeiteinheit von 45 Minuten (Fortbildungseinheit) einen Fortbildungspunkt. Zu beachten ist, dass nur für komplett absolvierte 45 Minuten ein Fortbildungspunkt angerechnet wird. Angefangene 45 Minuten bzw. eine angefangene Fortbildungseinheit können nicht mit einem Punkt vergütet werden.
Welche Veranstaltungen sind anrechenbar?
Alle Fortbildungsmaßnahmen, die im Vorfeld durch die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, einer anderen Apothekerkammer bzw. durch die Bundesapothekerkammer akkreditiert worden sind, werden auf das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet.
Wann und wie können Sie Ihr freiwilliges Fortbildungszertifikat beantragen?
Bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg gibt es zwei Möglichkeiten, die erworbenen Fortbildungspunkte einzureichen.
Zum einen können die besuchten Fortbildungsmaßnahmen in das Fortbildungsprotokoll eingetragen und mit Hilfe des Fortbildungsprotokolls das freiwillige Fortbildungszertifikat beantragt werden, zum anderen steht hier das Fortbildungspunkteportal zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Teilnehmer an der Punktefortbildung ihre Fortbildungsmaßnahmen einfach und unbürokratisch verwalten können.
Für die Verwaltung der Fortbildungspunkte sowie die Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates über das Onlineportal wird eine Gebühr von 50 €, für die Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates mit Hilfe des Fortbildungsprotokolls eine Gebühr von 100 € erhoben.
Fragen zur Punktefortbildung beantworten Ihnen gerne der Geschäftsbereich Aus- Fort- und- Weiterbildung:
Maren Rist
Tel.: 0711 99 34 7 10
E-Mail: maren.rist@lak-bw.de


