Ab 01.01.2008 können auch PTA's in Baden-Württemberg punkten

Die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hat am 03. Juli 2007 die Fortbildungsordnung für pharmazeutische Assistenzberufe beschlossen. Sie können die Fortbildungsordnung hier einsehen und downloaden [pdf].

Wir möchten Sie über die wichtigsten Inhalte der Punktefortbildung für pharmazeutische Assistenzberufe informieren.

Was bedeutet Punktefortbildung?

Um den Angehörigen der pharmazeutischen Assistenzberufe einen Nachweis ihrer Fortbildungsaktivitäten zu ermöglichen, hat die Landesapothekerkammer für diese Berufsgruppen ebenfalls ein freiwilliges Fortbildungszertifikat eingeführt. Damit können Sie Ihre regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen dokumentieren und nachweisen. Die Fortbildungsordnung für pharmazeutische Assistenzberufe entspricht weitgehend der Struktur und dem Aufbau der Fortbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker, wurde aber hinsichtlich der Besonderheiten der Zielgruppe angepasst.

Start der Punktefortbildung für pharmazeutische Assistenzberufe

Die Fortbildungsordnung für pharmazeutische Assistenzberufe ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. Somit können alle Veranstaltungen bzw. sonstige Fortbildungsaktivitäten, die ab dem 01.01.2008 besucht werden, auf das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden. Veranstaltungen aus dem Jahr 2007 und früher sind nicht anrechnungsfähig.

Welche Berufsgruppen können ein Fortbildungszertifikat für pharmazeutische Assistenzberufe erwerben?

Pharmazeutische Assistenzberufe im Sinne dieser Fortbildungsordnung sind: Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutische Assistenten

Wie viele Punkte müssen Sie sammeln?

Um ein freiwilliges Fortbildungszertifikat zu erhalten, benötigen die Angehörigen der pharmazeutischen Assistenzberufe 100 Fortbildungspunkte innerhalb von drei Jahren. Davon können 30 Fortbildungspunkte aus innerbetrieblicher Fortbildung sowie 30 Fortbildungspunkte aus dem Selbststudium stammen. Die verbleibenden 40 Punkte müssen durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen der Gruppe 1 bis 7 (Seminare, Vorträge usw.) nachgewiesen werden.

Wie viele Punkte gibt es für eine Veranstaltung?

Grundsätzlich gibt es für jede vollendete Zeiteinheit von 45 Minuten (Fortbildungseinheit) einen Fortbildungspunkt. Zu beachten ist, dass nur für komplett absolvierte 45 Minuten ein Fortbildungspunkt angerechnet wird. Angefangene 45 Minuten bzw. eine angefangene Fortbildungseinheit können nicht mit einem Punkt vergütet werden.

Welche Veranstaltungen sind anrechenbar?

Alle Fortbildungsmaßnahmen, die im Vorfeld durch die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, einer anderen Apothekerkammer bzw. durch die Bundesapothekerkammer akkreditiert worden sind, werden auf das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet.

Wann und wie können Sie Ihr freiwilliges Fortbildungszertifikat beantragen?

Bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg gibt es zwei Möglichkeiten, die erworbenen Fortbildungspunkte einzureichen.
Zum einen können die besuchten Fortbildungsmaßnahmen in das Fortbildungsprotokoll [pdf] eingetragen und mit Hilfe dieses Protokolls das freiwillige Fortbildungszertifikat beantragt werden. Zum anderen steht hier das Fortbildungspunkteportal zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Teilnehmer an der Punktefortbildung ihre Fortbildungsmaßnahmen einfach und unbürokratisch verwalten können.

Gebühren bei Beantragung

Bei einer Verwaltung der Fortbildungspunkte sowie der Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikats über das Fortbildungspunkteportal wird eine Gebühr von 50,00 Euro erhoben.
Bei Einreichen des Fortbildungsprotokolls entsteht eine Gebühr von 100,00 Euro.

Fragen zur Punktefortbildung beantwortet Ihnen gerne der Geschäftsbereich Aus-, Fort- und Weiterbildung:

Maren Rist
Tel. 0711 99347-10
maren.rist@lak-bw.de