Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

Kaufmännisches Denken und Organisationstalent ist gefragt

Von der PKA hängt vieles ab: Sie sorgt für den Nachschub der Arzneimittel, beschafft das richtige Medikament zum richtigen Zeitpunkt und unterstützt den Apotheker bei seiner Arbeit.

Die PKA managt die Warenwirtschaft, übernimmt Vertretergespräche, gestaltet die Schaufenster sowie die Präsentation der Waren im Verkaufsraum.

Passend zum abwechslungsreichen Alltag in einer Apotheke ist auch das Arbeitsgebiet der PKA sehr vielseitig.


Aufgaben und Kenntnisse der PKA in der täglichen Praxis sind u. a.:

Kaufmännische Aufgaben:
Bestellungen entgegennehmen, Bearbeiten von Rechnungen und Lieferscheinen, Buchführung, Zahlungsverkehr, Preiskalkulation …

Warenbewirtschaftung:
Überwachung des Arzneimittelvorrats; Entgegennehmen, Auszeichnen und Einsortieren der Ware; Erstellen von Lagerlisten …

Maßnahmen zur Verkaufsförderung:
Warenpräsentation, Schaufensterdekoration und Planung von Sonderaktionen …

Kundenbetreuung:
Verkauf und Information von z. B. Kosmetika, Diätkost, Babyprodukten, Verbandstoffen und Krankenpflegeartikeln …

Unterstützung des pharmazeutischen Personals:
Abfüllen und Kennzeichnen von Tees oder Salben


Die Ausbildungsinhalte
Die dreijährige Ausbildung zur PKA findet unter Anleitung eines Apothekers in der Apotheke statt. Zusätzliche theoretische Kenntnisse vermittelt die Berufsschule: einerseits zu kaufmännischen Themen und andererseits zu pharmazeutischen Inhalten.

Folgende Ausbildungsinhalte werden in der Berufsschule und in der Apotheke vermittelt:

> Organisation des Apothekenwesens – Gesetze, Vorschriften
> Personelle und räumliche Ausstattung der Apotheke
> Arzneimittel – Arzneiformen – Drogen und Chemikalien
> Verbandstoffe und Verbandmittel
> Kranken- und Säuglingspflegemittel
> Haut und Hygiene
> Ernährungslehre
> Pflanzenschutzmittel
> Allgemeine Wirtschaftslehre
> Warenbewirtschaftung
> Marketing
> Buchführung
> Rechnungswesen
> Preisberechnung und Kalkulation
> Rezeptabrechnung
> Dekoratives Gestalten der Apotheke und des Schaufensters
> Daten- und Textverarbeitung

Als zuständige Stelle für die betriebliche Seite der PKA-Ausbildung genehmigt die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg Ausbildungsverträge, führt die Zwischen- und Abschlussprüfungen durch und ist Ansprechpartner für alle
Fragen von Ausbildern und Berufsnachwuchs.
Der Ausbildungsweg

Die Ausbildung zur PKA ist eine Ausbildung nach dem dualen System, d. h. sie findet in der Apotheke und in der Berufsschule statt. Die Zwischenprüfung zeigt in der ersten Hälfte des zweiten Lehrjahres den Stand der Ausbildung und ermöglicht so den Auszubildenden, eventuell fehlendes Fachwissen gezielt zu vertiefen.

Hauptschulabschluss oder Mittlere Reife
Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer Apotheke
> 3 Jahre Ausbildung in einer Apotheke
> begleitender Berufsschulunterricht an 1,5 Tagen pro Woche
1. Lehrjahr
2. Lehrjahr
Zwischenprüfung
3. Lehrjahr
Abschlussprüfung


Nach Abschluss der Ausbildung stehen Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten viele Tätigkeitsfelder offen:

> Öffentliche Apotheken
> Krankenhausapotheken
> Pharmazeutischer Großhandel
> Arzneimittelhersteller
> Krankenkassen
> Behörden und Verbände

Das Team der Apotheke
In der Apotheke arbeitet ein Team aus Apothekern, Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) und Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) zusammen.

Apotheker absolvieren nach dem Abitur ein Pharmaziestudium an der Universität. Sie leiten die Apotheke, beraten Kunden, verkaufen Medikamente und stellen bei Bedarf Medikamente selbst her.

Pharmazeutisch-technische Assistenten, kurz PTA genannt, haben nach der Realschule zwei Jahre das Berufskolleg für PTA besucht. Als ausgebildete PTA dürfen sie z.B. dem Kunden Arzneimittel aushändigen, den Apotheker bei der Herstellung der Medikamente unterstützen und chemische Untersuchungen im Labor durchführen.

Downloads
PKA-Berufsschulen in Baden-Württemberg [pdf]
Anmeldeformular Berufsschulbesuch [pdf]
Anrechnung Berufsschulzeiten [pdf]
Information Ersthelferkurs [pdf]
BGW-Formblatt Erstattung Ersthelferkurs [pdf]
Wichtige Einstellungstipps [pdf]
Ergänzende Fragen zur Ausbildung [pdf]
Merkblatt Ausbildungsnachweis [pdf]
Urlaubsanspruch Auszubildende [pdf]
Information Teilzeitausbildung [pdf]
Antragsformular Ausbildungszeitverkürzung [pdf]
Anmeldeformular PKA-Abschlussprüfung [pdf]
Prüfungstermine für PKA

Manfred Jahreis/pixelio.de

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und die
PKA-Prüfungsausschüsse haben die Prüfungstermine für den schriftlichen und praktischen Teil der Abschlussprüfung und Zwischenprüfung für
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte mitgeteilt. [mehr]

Anmeldung der Auszubildenden

bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg und bei den zuständigen Berufsschulen mit Informationen und Adressen der Schulen [pdf]

Schaffen Sie Zukunft und bilden Sie aus!

Dramatischer Rückgang der Ausbildungszahlen

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nach langer Beobachtung der Ausbildungsplatzentwicklung über ein Ruhen der PKA-Fachklassen in der Ludwig-Erhard-Schule Mosbach und in der Gewerblichen- und Hauswirtschaftlichen Schule Horb entschieden. Die Schüler im ersten Lehrjahr werden nun an den benachbarten Berufsschulen eingeschult. [mehr]

Finanzielle Förderung von PKA-Ausbildungsplätzen

Gerd Altmann/pixelio.de
Sie würden gerne zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen, um so einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchssicherung zu leisten? Haben Sie bereits eine Auszubildende – könnten sich aber vorstellen, noch eine weitere auszubilden, scheuen aber vor dem hohen finanziellen Aufwand? Haben wir Ihr Interesse geweckt? [mehr]
Begabtenförderung berufliche Bildung
Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei der "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung. [mehr]

PKA-Ausbildung - Ausbildungsberater
§45 Berufsbildungsgesetz: Überwachung der Ausbildung durch Ausbildungberater. [mehr]
Ihre Ansprechpartnerin
Randa Garada
0711 99347-35