Begabtenförderung
Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendien für PKA | PTA
Das Weiterbildungsstipendium:
Dies richtet sich seit 1991 an junge Menschen aus Betrieben, Praxen und Verwaltung, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss in der Tasche aber noch lange nicht genug haben. So können sich begabte PKAs und PTAs nach eigener Wahl gezielt berufsfachlich und fachübergreifend weiterqualifizieren, um in ihrem Beruf noch besser voranzukommen.
Zur Zeit werden über die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg 9 PKA-Stipendantinnen für ihre Weiterbildung im Bereich:
• Betriebswirtschaft
• Bilanzbuchhaltung
• Ernährungs- und Diätberaterung
• Fachkraft für Apothekenbetriebswirtschaft
• Fachkraft für Apothekenmanagement
• Fachwirtschaft für Sozial-/Betriebswirtschaft
• Kosmetik | Make-up-Fachfrau
• Offizin-Management
• Werbegrafik und Design
• Wellness- und Beautyfachfrau
finanziell gefördert. Mit einem Weiterbildungsstipendium werden junge Menschen bei ihrer weiteren beruflichen Qualifikation. Der Förderbetrag wurde in diesem Jahr von 5.100 € auf 6.000 € und 10% Eigenanteil pro Weiterbildungsmaßnahme erhöht.
Wer wird gefördert?
Für die Aufnahme für das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gelten folgende Voraussetzungen:
• Berufsabschlussprüfung 1,9 oder besser
• zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre. Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
• eine PKA/PTA, die bei einem Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen ist
• oder ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Maßnahmen (Bereits begonnene
Weiterbildungen können nicht gefördert werden):
• der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
• Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
• der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen
(z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
• berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.
Wo kann man sich bewerben?
PTAs wenden sich direkt an die SBB in Bonn. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg führt das Förderprogramm für PKAs im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue PKA-Stipendiatinnen und PKA-Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31.Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare können auf der Homepage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg unter der Rubrik Ausbildung abgerufen werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht allerdings nicht.
Das Aufstiegsstipendium:
Beruflich besonders begabte Erwachsene haben mit diesem Stipendium die Möglichkeit zu einem Studium – in Vollzeit oder auch berufsbegleitend. Das Programm sieht für die Bewerbung, die in einem dreistufigen Auswahlverfahren erfolgt, keine Altersgrenze vor.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
• eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
• Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung
• noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich)
• ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Abschlussprüfung, durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers
Das Auswahlverfahren, direkt bei der SBB: Bei Interesse schauen Sie bitte regelmäßig auf die Homepage der SBB nach den Terminaktualisierungen.
Wer informiert?
Bei Fragen zum Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium erreichen Sie Randa Garada unter der Durchwahl 0711 99347-35 (Fax –43) oder per E-Mail randa.garada@lak-bw.de.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.sbb-stipendien.de
Stand: 27. Januar 2012 | Ga
Das Weiterbildungsstipendium:
Dies richtet sich seit 1991 an junge Menschen aus Betrieben, Praxen und Verwaltung, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss in der Tasche aber noch lange nicht genug haben. So können sich begabte PKAs und PTAs nach eigener Wahl gezielt berufsfachlich und fachübergreifend weiterqualifizieren, um in ihrem Beruf noch besser voranzukommen.
Zur Zeit werden über die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg 9 PKA-Stipendantinnen für ihre Weiterbildung im Bereich:
• Betriebswirtschaft
• Bilanzbuchhaltung
• Ernährungs- und Diätberaterung
• Fachkraft für Apothekenbetriebswirtschaft
• Fachkraft für Apothekenmanagement
• Fachwirtschaft für Sozial-/Betriebswirtschaft
• Kosmetik | Make-up-Fachfrau
• Offizin-Management
• Werbegrafik und Design
• Wellness- und Beautyfachfrau
finanziell gefördert. Mit einem Weiterbildungsstipendium werden junge Menschen bei ihrer weiteren beruflichen Qualifikation. Der Förderbetrag wurde in diesem Jahr von 5.100 € auf 6.000 € und 10% Eigenanteil pro Weiterbildungsmaßnahme erhöht.
Wer wird gefördert?
Für die Aufnahme für das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gelten folgende Voraussetzungen:
• Berufsabschlussprüfung 1,9 oder besser
• zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre. Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
• eine PKA/PTA, die bei einem Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen ist
• oder ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Maßnahmen (Bereits begonnene
Weiterbildungen können nicht gefördert werden):
• der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
• Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
• der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen
(z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
• berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.
Wo kann man sich bewerben?
PTAs wenden sich direkt an die SBB in Bonn. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg führt das Förderprogramm für PKAs im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue PKA-Stipendiatinnen und PKA-Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31.Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare können auf der Homepage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg unter der Rubrik Ausbildung abgerufen werden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht allerdings nicht.
Das Aufstiegsstipendium:
Beruflich besonders begabte Erwachsene haben mit diesem Stipendium die Möglichkeit zu einem Studium – in Vollzeit oder auch berufsbegleitend. Das Programm sieht für die Bewerbung, die in einem dreistufigen Auswahlverfahren erfolgt, keine Altersgrenze vor.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
• eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
• Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung
• noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Studiensemesters noch möglich)
• ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Abschlussprüfung, durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers
Das Auswahlverfahren, direkt bei der SBB: Bei Interesse schauen Sie bitte regelmäßig auf die Homepage der SBB nach den Terminaktualisierungen.
Wer informiert?
Bei Fragen zum Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium erreichen Sie Randa Garada unter der Durchwahl 0711 99347-35 (Fax –43) oder per E-Mail randa.garada@lak-bw.de.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.sbb-stipendien.de
Stand: 27. Januar 2012 | Ga

