150 Punkte in 3 Jahren

Die Fortbildungsordnung zum Erwerb des freiwilligen Punktezertifikates der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg für Apothekerinnen und Apotheker sieht zum Erwerb des Punktezertifikates eine Mindestzahl von
150 Fortbildungspunkten vor. Diese müssen in einem Zeitraum von maximal drei Jahren erworben werden –  sie können jedoch auch in einem kürzeren Zeitraum nachgewiesen werden.
Anhand ausgewählter Veranstaltungen zeigt folgende Tabelle beispielhaft, auf welche Weise es möglich ist, zu dieser Punktezahl zu gelangen. Die dargestellten Vorschläge sind dabei selbstverständlich durch jede andere Veranstaltung, die der Satzung der Landesapothekerkammer entsprechen, ersetzbar. Ebenfalls sind hier für den Nachweis der Fortbildungspunkte die kompletten drei Jahre vorgesehen.

Dieses Beispiel zeigt nun den Erwerb der geforderten Punktezahl anhand von 50 Punkten pro Jahr. Von diesen
50 Punkten müssen mindestens 20 Punkte durch den Besuch von Veranstaltungen aus mindestens zwei der Gruppen
1 bis 7 erzielt werden. Von den restlichen 30 Punkten können jeweils 15 Punkte pro Jahr bzw. pro 12 Monate sowohl aus dem Selbststudium als auch der innerbetrieblichen Fortbildung stammen.

Hier einige Beispiele:

Veranstaltung/FortbildungsmaßnameZeitlicher UmfangPunkte
Optimierung des Arzneimitteleinsatzes FrühjahrSamstag Nachmittag (3,5 h)     4 Punkte
Optimierung des Arzneimitteleinsatzes HerbstSamstag Nachmittag (3,5 h)4 Punkte
Abendvortrag6 x 90 Min.12 Punkte
Selbststudium15 Punkte
Innerbetriebliche Fortbildung15 x 45 Minuten15 Punkte
50 Punkte


Veranstaltung/FortbildungsmaßnahmeZeitlicher UmfangPunkte
Pharmazeutische Arbeitszirkel8 x2 Std. 15 Min.24 Punkte
Selbststudium15 Punkte
Innerbetriebliche Fortbildung15 x 45 Min.15 Punkte
54 Punkte


Veranstaltung/FortbildungsmaßnameZeitlicher UmfangPunkte
Abendvorträge9 x 90 Min.18 Punkte
Kongress Heidelberg oder St. BlasienSamstag Nachmittag/
Sonntag Vormittag
8 Punkte
Strukturierte interaktive Fortbildung: z. B. E-Learning, CD-Rom,    
Fachzeitschriften, jeweils mit erfolgreich abgeschlossener
Lernfunktionskontrolle
9 pro Jahr9 Punkte
50 Punkte


Veranstaltung/FortbildungsmaßnameZeitlicher UmfangPunkte
Zertifikatsfortbildung "Diabetes"80 Punkte
Selbststudium15 Punkte
95 Punkte
100 Punkte in 3 Jahren für pharmazeutische Assistenzberufe
Für pharmazeutische Assistenzberufe schreibt die Fortbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg 100 Fortbildungspunkte innerhalb von drei Jahren vor – aber auch hier ist der Nachweis der Punkte in weniger als drei Jahren möglich.
Die Voraussetzung für den Erwerb eines Punktezertifikats ist ebenfalls der Besuch von Veranstaltungen aus mindestens zwei der Gruppen 1 bis 7.
Pro Jahr bzw. pro 12 Monate können jeweils 10 Punkte aus dem Selbststudium sowie der innerbetrieblichen Fortbildung stammen.
Zeitraum und Gültigkeit des Zertifikats

Den Zeitraum von drei Jahren bestimmten die Teilnehmer/innen beider Berufsgruppen selbstständig. Der Start der drei Jahre beginnt mit dem Datum der erst eingereichten und für das Zertifikat relevanten Fortbildungsmaßnahme.

Zu beachten ist, dass nicht wesentlich mehr als die geforderte Anzahl an Fortbildungspunkten bei der Landes-apothekerkammer eingereicht werden, da alle, auch die überzähligen Punkte, auf ein Zertifikat angerechnet werden. Ein Übertrag auf das nächste Zertifikat ist nicht möglich.

Der Beginn des Gültigkeitszeitraums des Fortbildungszertifikates ist das Datum der letzten für das Zertifikat relevanten Fortbildungsmaßnahme. Ab diesem Zeitpunkt ist das Zertifikat für drei Jahre gültig. Alle Fortbildungsmaßnahmen, die nach dem Ausstellungsdatum durchgeführt werden, können für ein weiteres Zertifikat eingereicht und anerkannt werden.

Ausstellung des Zertifikats

Nach Ablauf der drei Jahre und mit Erreichen der geforderten Fortbildungspunktezahl bzw. vorzeitigem Erreichen der erforderlichen Punkte, wird das Freiwillige Fortbildungszertifikat automatisch von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg erteilt und zugesandt. Bei der Beantragung anhand des Fortbildungspunktezertifikats erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusätzlich eine detaillierte Aufstellung der besuchten Fortbildungsmaßnahmen in Form eines schriftlichen Kontoauszugs.

Gebühren

Apothekerinnen und Apotheker
Bei einer Verwaltung der Fortbildungspunkte sowie der Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates über das Fortbildungspunkteportal wird keine Gebühr erhoben.
Bei Einreichen des Fortbildungsprotokolls entsteht eine Gebühr von 50 €.

Pharmazeutische Assistenzberufe
Bei einer Verwaltung der Fortbildungspunkte sowie der Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates über das Fortbildungspunkteportal wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Bei Einreichen des Fortbildungsprotokolls entsteht eine Gebühr von 100 €.

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