Die Fortbildungsordnung zum Erwerb des freiwilligen Punktezertifikates der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg für Apothekerinnen und Apotheker sieht zum Erwerb des Punktezertifikates eine Mindestzahl von
150 Fortbildungspunkten vor. Diese müssen in einem Zeitraum von maximal drei Jahren erworben werden – sie können jedoch auch in einem kürzeren Zeitraum nachgewiesen werden.
Anhand ausgewählter Veranstaltungen zeigt folgende Tabelle beispielhaft, auf welche Weise es möglich ist, zu dieser Punktezahl zu gelangen. Die dargestellten Vorschläge sind dabei selbstverständlich durch jede andere Veranstaltung, die der Satzung der Landesapothekerkammer entsprechen, ersetzbar. Ebenfalls sind hier für den Nachweis der Fortbildungspunkte die kompletten drei Jahre vorgesehen.
Dieses Beispiel zeigt nun den Erwerb der geforderten Punktezahl anhand von 50 Punkten pro Jahr. Von diesen
50 Punkten müssen mindestens 20 Punkte durch den Besuch von Veranstaltungen aus mindestens zwei der Gruppen
1 bis 7 erzielt werden. Von den restlichen 30 Punkten können jeweils 15 Punkte pro Jahr bzw. pro 12 Monate sowohl aus dem Selbststudium als auch der innerbetrieblichen Fortbildung stammen.
Hier einige Beispiele:
| Veranstaltung/Fortbildungsmaßname | Zeitlicher Umfang | Punkte |
| Optimierung des Arzneimitteleinsatzes Frühjahr | Samstag Nachmittag (3,5 h) | 4 Punkte |
| Optimierung des Arzneimitteleinsatzes Herbst | Samstag Nachmittag (3,5 h) | 4 Punkte |
| Abendvortrag | 6 x 90 Min. | 12 Punkte |
| Selbststudium | 15 Punkte | |
| Innerbetriebliche Fortbildung | 15 x 45 Minuten | 15 Punkte |
| 50 Punkte | ||
| Veranstaltung/Fortbildungsmaßnahme | Zeitlicher Umfang | Punkte |
| Pharmazeutische Arbeitszirkel | 8 x2 Std. 15 Min. | 24 Punkte |
| Selbststudium | 15 Punkte | |
| Innerbetriebliche Fortbildung | 15 x 45 Min. | 15 Punkte |
| 54 Punkte | ||
| Veranstaltung/Fortbildungsmaßname | Zeitlicher Umfang | Punkte |
| Abendvorträge | 9 x 90 Min. | 18 Punkte |
| Kongress Heidelberg oder St. Blasien | Samstag Nachmittag/ Sonntag Vormittag | 8 Punkte |
| Strukturierte interaktive Fortbildung: z. B. E-Learning, CD-Rom, Fachzeitschriften, jeweils mit erfolgreich abgeschlossener Lernfunktionskontrolle | 9 pro Jahr | 9 Punkte |
| 50 Punkte | ||
| Veranstaltung/Fortbildungsmaßname | Zeitlicher Umfang | Punkte |
| Zertifikatsfortbildung "Diabetes" | 80 Punkte | |
| Selbststudium | 15 Punkte | |
| 95 Punkte |
Die Voraussetzung für den Erwerb eines Punktezertifikats ist ebenfalls der Besuch von Veranstaltungen aus mindestens zwei der Gruppen 1 bis 7.
Pro Jahr bzw. pro 12 Monate können jeweils 10 Punkte aus dem Selbststudium sowie der innerbetrieblichen Fortbildung stammen.
Den Zeitraum von drei Jahren bestimmten die Teilnehmer/innen beider Berufsgruppen selbstständig. Der Start der drei Jahre beginnt mit dem Datum der erst eingereichten und für das Zertifikat relevanten Fortbildungsmaßnahme.
Zu beachten ist, dass nicht wesentlich mehr als die geforderte Anzahl an Fortbildungspunkten bei der Landes-apothekerkammer eingereicht werden, da alle, auch die überzähligen Punkte, auf ein Zertifikat angerechnet werden. Ein Übertrag auf das nächste Zertifikat ist nicht möglich.
Der Beginn des Gültigkeitszeitraums des Fortbildungszertifikates ist das Datum der letzten für das Zertifikat relevanten Fortbildungsmaßnahme. Ab diesem Zeitpunkt ist das Zertifikat für drei Jahre gültig. Alle Fortbildungsmaßnahmen, die nach dem Ausstellungsdatum durchgeführt werden, können für ein weiteres Zertifikat eingereicht und anerkannt werden.
Ausstellung des Zertifikats
Nach Ablauf der drei Jahre und mit Erreichen der geforderten Fortbildungspunktezahl bzw. vorzeitigem Erreichen der erforderlichen Punkte, wird das Freiwillige Fortbildungszertifikat automatisch von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg erteilt und zugesandt. Bei der Beantragung anhand des Fortbildungspunktezertifikats erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusätzlich eine detaillierte Aufstellung der besuchten Fortbildungsmaßnahmen in Form eines schriftlichen Kontoauszugs.
Gebühren
Apothekerinnen und Apotheker
Bei einer Verwaltung der Fortbildungspunkte sowie der Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates über das Fortbildungspunkteportal wird keine Gebühr erhoben.
Bei Einreichen des Fortbildungsprotokolls entsteht eine Gebühr von 50 €.
Pharmazeutische Assistenzberufe
Bei einer Verwaltung der Fortbildungspunkte sowie der Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates über das Fortbildungspunkteportal wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Bei Einreichen des Fortbildungsprotokolls entsteht eine Gebühr von 100 €.

