Freiwillige Punktefortbildung für PKAs

Das Punkte sammeln ist in aller Munde und die Fortbildungsbereitschaft des pharmazeutischen Personals ungebrochen. Die Fortbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker ist bereits seit 01.01.2006 in Kraft, die für pharmazeutische Assistenzberufe wurde zum 01.01.2008 eingeführt. Nachdem die Punktefortbildung etabliert war, wurde sie vom pharmazeutischen Personal sehr gut angenommen.

Für die dritte Berufsgruppe im pharmazeutischen Bereich – die Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten – gab es bisher noch keine Möglichkeit, ihre Fortbildungsaktivitäten qualitätsgesichert zu dokumentieren.
Die Gremien der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sind jedoch der Auffassung, dass die wichtige Aufgabe der PKAs im Rahmen der Patientenversorgung gefördert werden muss. Ein wichtiger Schritt hierfür war die Einführung eines Fortbildungszertifikates für PKAs seit dem 01.01.2011.
Somit haben nun alle an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen die Möglichkeit, ihre Fortbildungsaktivität qualitätsgesichert nachzuweisen.
Die Fortbildungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte [pdf] entspricht weitgehend der Struktur und dem Aufbau der Fortbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker, wurde aber hinsichtlich der Besonderheiten der Zielgruppe angepasst.

Innerhalb von drei Jahren müssen 70 Fortbildungspunkte erworben werden, wovon mindestens 40 durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aus mindestens drei der aufgeführten Themengebieten und zwei der Gruppe 1 bis 7 nachzuweisen sind.

Themengebiet 1: Kaufmännische Tätigkeiten

Lagerhaltung, Warenwirtschaft, Buchführung, Preisbildung

Themengebiet 2: Information und Kommunikation

Telefon, EDV, Büroorganisation, Pflege von Kundendateien, Teamarbeit, Reklamation

Themengebiet 3: apothekenübliche Waren (Freiwahl) und Dienstleistungen


Themengebiet 4: Gesundheitsschutz und 1. Hilfe

Ersthelfer, Arzneimittelentsorgung, Arbeitsschutz, Unfallverhütung

Themengebiet 5: Qualitätssicherung

Schulung zum QM-Beauftragten, Hygienemanagement, Dokumentenverwaltung

Themengebiet 6: Marketing

Dekoration, Präsentation, Schaufenstergestaltung, Aktionsmanagement

Themengebiet 7: spezielle Rechtsgebiete



Die Beantragung des Freiwilligen Fortbildungszertifikats


Auch die Berufsgruppe der PKAs hat zwei Möglichkeiten, die erworbenen Fortbildungspunkte bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg einzureichen. Zum einen steht ihnen das Fortbildungsprotokoll [pdf] zur schriftlichen Beantragung der gesammelten Fortbildungspunkte zur Verfügung. Zum anderen finden sie das Fortbildungspunkteportal auf  der Homepage der Landesapothekerkammer.
Hier werden die besuchten Fortbildungsmaßnahmen online dokumentiert und in regelmäßigen Abständen bei der Landesapothekerkammer eingereicht.

Die elektronische Verwaltung der Fortbildungspunkte besitzt wesentliche Vorteile gegenüber der schriftlichen Dokumentation.
Nachdem einige Veranstaltungen besucht und eingetragen wurden, können diese zur Beantragung in einem Sammelantrag an die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg abgeschickt werden. Zeitgleich senden Sie die jeweiligen Nachweise in Kopie z.B. Teilnahmebescheinigung, Dokumentationsbogen der innerbetrieblichen Fortbildung oder des Selbststudiums per Post, Fax oder auch per E-Mail an die Landesapothekerkammer. Die Kammer begutachtet die eingereichten Unterlagen und bestätigt die erworbenen Fortbildungspunkte auf dem Online-Konto. Dies ermöglicht einen stets aktuellen Überblick über die besuchten Fortbildungsmaßnahmen und den aktuellen Punktestand. Das Archivieren der Nachweise über drei Jahre entfällt.
Nach Ablauf der drei Jahre und mit Erreichen der geforderten Fortbildungspunktezahl (Apothekerinnen und Apotheker 150 Punkte; pharmazeutische Assistenzberufe 100 Punkte; Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte 70 Punkte) bzw. dem vorzeitigen Erreichen der erforderlichen Punkte, wird das „Freiwillige Fortbildungszertifikat“ automatisch von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg erteilt und zugeschickt. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer eine detaillierte Aufstellung der besuchten Fortbildungsmaßnahmen in Form eines schriftlichen Kontoauszuges.

Bei beiden Methoden muss der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ein Nachweis vorgelegt werden, der die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten bestätigt.

Alle ab dem 01.01.2011 erworbenen Fortbildungspunkte können für ein Fortbildungszertifikat eingereicht werden.
Zu beachten ist hierbei, dass nicht wesentlich mehr als die geforderte Anzahl an Fortbildungspunkten bei der Landesapothekerkammer eingereicht werden, da alle, auch die überzähligen Punkte auf ein Zertifikat angerechnet werden. Ein Übertrag auf das nächste Zertifikat ist nicht möglich.
Das Ausstellungsdatum des Fortbildungszertifikates ist das Datum der letzten für das Zertifikat relevanten Fortbildungsmaßnahme. Ab diesem Zeitpunkt ist das Zertifikat für drei Jahre gültig. Alle Fortbildungsmaßnahmen, die nach dem Ausstellungsdatum durchgeführt wurden, können für ein weiteres Zertifikat eingereicht und anerkannt werden.


Gebühren bei der Beantragung des Freiwilligen Fortbildungszertifikats


Apothekerinnen und Apotheker
Bei einer Onlineverwaltung entstehen keine Gebühren.
Bei Einreichen des Fortbildungsprotokolls entsteht eine Gebühr von 50,00 Euro.

Pharmazeutische Assistenzberufe
Bei einer Onlineverwaltung entsteht eine Gebühr von 50,00 Euro.
Bei Einreichen des Fortbildungsprotokolls entsteht eine Gebühr von 100,00 Euro.

Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
Bei einer Onlineverwaltung entsteht eine Gebühr von 50,00 Euro.
Bei Einreichen des Fortbildungsprotokolls entsteht eine Gebühr von 100,00 Euro.


Zur Beantragung des „Freiwilligen Fortbildungszertifikates“ mit Hilfe des Fortbildungsprotokolls, finden alle Berufsgruppen die entsprechende Protokollvorlage sowie weitere wichtige Dokumentationsbögen als PDF-Datei zum Download auf der Homepage der Landesapothekerkammer oder als Kopiervorlagen im Kammerhandbuch.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne der Geschäftsbereich Aus-, Fort- und Weiterbildung:

Maren Rist
Tel. 0711 99347-10
maren.rist@lak-bw.de

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