Das Fortbildungspunkteportal der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
So gehen Sie vor!

Falls Sie noch keine Zugangsdaten für die Homepage der Landesapothekerkammer haben, registrieren Sie sich auf der Startseite über die Funktion „Mitglieder Login“.
Hierbei vergeben Sie sich einen Benutzernamen sowie ein Passwort (beides frei wählbar).

Mit Ihren Zugangsdaten können Sie sich jederzeit am Fortbildungspunkteportal in Ihr eigenes Punktekonto einloggen.
In der Navigation können Sie zwischen den Punkten „Startseite“, „Anträge“, „Kontoauszüge“, „Zertifikate“ und „Meine Daten“ wählen.
Ihre besuchten Fortbildungsmaßnahmen pflegen Sie unter „Anträge“ und dem nächsten Schritt „neuen Antrag stellen“ in Ihr Online-Konto ein.
Sie können zwischen den neun verschiedenen Fortbildungsgruppen wählen. Ebenfalls steht Ihnen die Gruppe „akkreditierte Maßnahmen der LAK“ zur Verfügung. Hier finden Sie eine Aufstellung aller von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg akkreditierten Fortbildungsmaßnahmen.
Beim selbstständigen Eintragen aller anderen Maßnahmen achten Sie bitte darauf, dass alle Pflichtfelder der Antragsmaske ausgefüllt sind.
Nach dem Eintragen einer Maßnahme übernehmen Sie diese in Ihren Ausgangskorb. Nachdem einige Maßnahmen im Ausganskorb liegen, senden Sie diesen online an die Landesapothekerkammer ab. Nach dem Absenden drucken Sie das „schriftliche Antragsformular“ aus und reichen dieses möglichst zeitnah und zusammen mit Ihren Teilnahmebescheinigungen und Nachweisen in Kopie per Post, Fax oder per E-Mail ein.
Die Landesapothekerkammer begutachtet Ihre eingereichten Unterlagen und bestätigt die erworbenen Fortbildungspunkte auf Ihrem Online-Konto.

Sobald die geforderte Punktezahl (Apothekerinnen und Apotheker 150 Punkte; pharmazeutische Assistenzberufe 100 Punkte) erreicht ist, wird Ihnen das „Freiwillige Fortbildungszertifikat“ automatisch von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg erteilt und zugeschickt. Zusätzlich erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der besuchten Fortbildungsmaßnahmen in Form eines schriftlichen Kontoauszuges.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht wesentlich mehr als die geforderte Anzahl an Fortbildungspunkten bei der Landesapothekerkammer einreichen, da alle, auch die überzähligen Punkte auf ein Zertifikat angerechnet werden. Ein Übertrag auf das nächste Zertifikat ist nicht möglich. Das Ausstellungsdatum des Fortbildungszertifikates ist das Datum der letzten für das Zertifikat relevanten Fortbildungsmaßnahme. Ab diesem Zeitpunkt ist das Zertifikat für drei Jahre gültig. Alle Fortbildungsmaßnahmen, die nach dem Ausstellungsdatum durchgeführt wurden, können für ein weiteres Zertifikat eingereicht und anerkannt werden.

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