Neues Rezept für Thalidomid- und Lenalidomid-haltigen Arzneimitteln
Mit einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Apothekenbetriebsordnung wurden neue Bedingungen für das Verschreiben und die Abgabe von Arzneimitteln mit Thalidomid und Lenalidomid, unter anderem die Einführung des sogenannten „T-Rezeptes“ festgelegt. Die Änderungen treten am 8. Februar 2009 in Kraft.
Das amtliche Formblatt (T-Rezept) wurde mit einer Bekanntmachung zur Arzneimittelverschreibungsverordnung am 8. Dezember 2008 veröffentlicht. Das Rezept ist zweiteilig: Teil 1 ist für die Apotheke zur Abrechnung, Teil II für das BfArM zur Auswertung. Die beiden Blätter sind linksseitig geleimt. Das erste Blatt ist durchschreibend, wobei die nicht für das BfArM bestimmten Angaben nicht auf Blatt zwei abgebildet werden.

Das neue Merkblatt der LAK mit Informationen zur Verschreibung und Abgabe von Thalidomid- und Lenalidomid-haltigen Arzneimitteln finden Sie [hier]

Das Formblatt (T-Rezept) und sonstige Informationen sind auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte dargestellt.

 



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