Pikrinsäure

Bei Durchsicht des Apothekenlabors ist kürzlich einer Apothekenleiterin Pikrinsäure in einer apothekenüblichen Menge von ungefähr 100 g aufgefallen, die sie aufgrund der Explosivität in getrocknetem Zustand der Bezirksregierung meldete. Berichten der lokalen Presse zufolge, wurde im Anschluss an eine großräumige Absperrung von mehreren Ortstraßen durch Einsatzkräfte der Polizei die Laborchemikalie nach Transport an einen sicheren Ort durch kontrollierte Sprengung von einem Sprengmeister entschärft.

Folgende Informationen dienen der Verhütung ähnlich spektakulärer Vorfälle:
Acidum picrinicum, 2,4,6-Trinitrophenol, ist Prüfmittel nach Anlage 1 B zu § 4 Absatz 8 ApBetrO. Pikrinsäure als Reinsubstanz ist auch enthalten in Anlage III Explosivstoffliste nach § 3 Abs.3 Nr. 1 SprengG. In trockenem Zustand ist Pikrinsäure explosionsgefährlich. Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen kann Pikrinsäure zur Explosion gebracht werden. Mit Metallen bildet Pikrinsäure hochempfindliche explosive Metallpikrate. Zur Verhütung der Explosivität ist Pikrinsäure durch Zugabe von Wasser zu phlegmatisieren (20 bis 30 % Wasseranteil) und vor Austrocknen zu schützen. Bei der Entnahme aus dem Aufbewahrungsgefäß ist darauf zu achten, dass keine Pikrinsäurereste an Schraubgewinden oder Schliffstopfen verbleiben.
Informationen zur sachgerechten Lagerung und dem sicheren Umgang wurden bereits in Cosmas 4/2007 und 5/2007veröffentlicht [pdf].


shadow-footershadow-content-left-topshadow-content-right-top