Vorsicht gefälschte Rezepte!
Aus Apotheken erreichen uns immer wieder Meldungen über die Vorlage gefälschter Rezepte (Privat- und Kassenrezepte). Mit Hilfe gefälschter Rezepte wird versucht, an verschreibungspflichtige Arzneimittel für missbräuchliche Zwecke zu gelangen. In den letzten Jahren lag ein Schwerpunkt, der auf diesem Weg illegal beschafften Arzneimittel, bei Tilidin-haltigen Präparaten. Aber auch andere zentral wirksame Arzneimittel, die missbräuchliche Verwendung finden, werden versucht mit Hilfe von Rezeptfälschungen zu beschaffen.
Es besteht eine besondere Verantwortung für die Apothekerschaft, Rezeptfälschungen frühzeitig zu erkennen und dadurch der missbräuchlichen Verwendung von Arzneimitteln entgegenzuwirken. Bitte achten Sie bei Privat- aber auch bei Kassenrezepten weiterhin verstärkt auf folgende Anzeichen bzw. Umstände, die eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Arzneimittelabgabe erfordern:
In der Regel werden nur bestimmte Arzneimittel mit Wirkung auf das zentrale Nervensystem oder zum Doping missbräuchlich verwendet! Dies sind zum Beispiel Benzodiazepine oder andere Psychopharmaka, zentral wirksame Analgetika oder Anabolika.
Seien Sie daher wachsam bei der Vorlage von Rezepten für Arzneimittel, die folgende Wirkstoffe enthalten:
- Codein
- Diazepam
- Flunitrazepam
- Tilidin/Naloxon
- Testosteron
- Tramadol.
Wenn zusätzlich
- Formfehler auf der Verordnung auffallen,
- größere Mengen des Arzneimittels verordnet sind,
- der Patient nicht bekannt ist,
- der verordnende Arzt fremd oder aus einer anderen Stadt ist,
- der Zeitpunkt der Rezepteinlösung eine Rücksprache mit dem Arzt erschwert, - vor allem im Nachtdienst oder am Wochenende! -
erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Rezeptfälschung!
Versuchen Sie, bei solchen Rezepten grundsätzlich den verordnenden Arzt zu erreichen, bevor die Arzneimittelabgabe erfolgt. Im Zweifelsfall geben Sie nur eine Arzneimittelteilmenge ab, um die Zeit zu überbrücken, bis Sie den Arzt erreichen können.
Fälschung erkannt, Missbrauch gebannt!
Wie verhalten Sie sich in diesen Fällen richtig?
Ihr Verhalten ist hauptsächlich von der vorliegenden Situation abhängig. Falls Sie den Verdacht haben, ein Rezept könnte gefälscht sein, müssen Sie dies vor der Abgabe durch ein Telefonat mit dem auf dem Rezept angegebenen Arzt klären. Stellt sich das Rezept als Fälschung heraus, ist es empfehlenswert, die Polizei einzuschalten. Die Belieferung eines als gefälscht erkannten Rezeptes ist nicht zulässig. Sofern die Fälschung erst nach der Abgabe erkannt wurde, kann es auch sinnvoll sein, nach Rücksprache mit dem betroffenen Arzt (Einwilligung bei Namensweitergabe erforderlich - Datenschutz!) umliegende Apotheken zu informieren.
Eine zentrale Meldestelle für Rezeptfälschungen in Baden-Württemberg gibt es derzeit nicht.
Hier finden Sie dieses Merkblatt als pdf zum Download!

