Regionale Arzneimittelinformationszentren der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
| Arzneimittelinformation für die Mitglieder der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg Gemeinsam mit zehn Krankenhausapotheken im Land bietet die Landesapothekerkammer einen besonderen Service für ihre Mitglieder an: Arzneimittelinformation in den Regionalen Arzneimittelinformationszentren (RAIZ). Seit mehr als 10 Jahren besteht dieser Service bereits. Die RAIZ beantworten klinisch-pharmazeutische und pharmakologische Fragen, die von Apotheken selbst nicht beantwortet werden können, und ergänzen damit die Informationsmöglichkeiten der Apotheken im Bereich klinische Pharmazie. Die RAIZ sind mit Fachapothekern für Arzneimittelinformation besetzt und haben darüber hinaus viel Erfahrung mit Anfragen aus der eigenen Klinik. Die Anfragethemen Fragen an die RAIZ können zum Beispiel zu folgenden Themen gestellt werden:
Interessante Fragenbeispiele aus der Praxis sind in der FAQ-Rubrik der Kammerhomepage veröffentlicht. Mehr Die Anfrage Um Fehler und Missverständnisse auszuschließen muss die Anfrage schriftlich (per Fax oder E-Mail) beim RAIZ gestellt werden. Häufig ist es aber auch sinnvoll, wenn die Apotheke zunächst bei dem zuständigen RAIZ anruft und die Anfrage und die Dringlichkeit bespricht. Das Ausfüllen des Formulars ist auf der Kammerhomepage online oder direkt in der Datei im Kammerhandbuch möglich. Dort ausgefüllt kann es ausgedruckt oder abgespeichert und an das RAIZ verschickt werden. Nach Eingang des ausgefüllten Anfrageformulars im RAIZ kann dann die Bearbeitung zügig erfolgen. Die Antwort erhält die Apotheke dann ebenfalls schriftlich per Fax oder E-Mail. Hier geht’s zum online-Anfrageformular Das zuständige RAIZ Wie der Name „Regionale“ Arzneimittelinformationszentren bereits sagt, sind die einzelnen RAIZ für verschiedene Regionen im Land zuständig. Dadurch soll der regionale Bezug erhalten werden. Inzwischen kennen viele Apotheken das RAIZ ihrer Region. Aber auch über die Postleitzahl der Apotheke kann einfach geklärt werden, welches RAIZ für die jeweilige Apotheke zuständig ist. Eine entsprechende Tabelle zum Nachschauen steht im Kammerhandbuch und auf der Homepage zur Verfügung. Hier geht’s zur Übersicht „Welches RAIZ ist für mich zuständig?“ Die Kosten Die RAIZ werden von der Kammer finanziell unterstützt. Für die anfragende Apotheke entstehen keine weiteren Kosten. Allerdings wird dieser finanzielle Beitrag den tatsächlichen Aufwand und persönlichen Einsatz nicht abdecken können. Wir danken daher den Kollegen in den RAIZ für ihr Engagement und Einsatzbereitschaft. Die Regionalen Arzneimittelinformationszentren (RAIZ) der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
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