Satzungsausschuss
Die Landesapothekerkammer hat das Recht und in manchen Bereichen auch die Pflicht als Selbstverwaltungskörperschaft der baden-württembergischen Apotheker die Rahmenbedingungen ihres Handelns und die Rechte und Pflichten der Kammermitglieder durch Satzungen zu regeln. Satzungen werden von der Vertreterversammlung erlassen und vom Ministerium für Arbeit und Soziales genehmigt. Dem Satzungsausschuss kommt hierbei eine wichtige Aufgabe zu: Er erarbeitet, prüft und ergänzt Satzungsentwürfe, die in der Regel auf Anregung der Vertreterversammlung, des Vorstands, der Geschäftsstelle sowie der Fachausschüsse oder des Sozialministeriums zustande kommen. Auf Grundlage dieser Vorbereitungsarbeit entscheidet die Vertretervesammlung über die von der Kammer zu erlassenden Regelungen in Satzungsform. Diese stehen jedem Kammermitglied in Form der "Textsammlung der Rechtsgrundlagen" zur Verfügung und sind auch über die Homepage der Landesapothekerkammer öffentlich zugänglich.
Ausschussvorsitzender:
Ausschussvorsitzender:
- Dr. Hans Michael Utz, Mitglied des Vorstandes
weitere Mitglieder:
- Helmut L. Bechtler
- Andreas Buck
- Jürgen Frasch (stellvertretender Vorsitzender)
- Dr. Franz König
- Nadja Marx
- Ulrike Schilling
Ihre Ansprechpartner
Dorothea Kuchem
0711 99347-48
0711 99347-48


