Aus- und Fortbildung
Steuerliche Anerkennung der Teilnahmekosten an Pharmacon-Kongressen in Meran als Werbungskosten
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Juli 2008 – VI R 2/07
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 22. Juli 2008 – VI R 2/07 – entschieden, dass die Aufwendungen für die Teilnahme an Pharmacon-Kongressen der Bundes-apothekerkammer als Werbungskosten anerkannt werden können. Der BFH bestätigte damit die vorinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts München vom 06. Dezember 2006 – 10 K 5528/04. [mehr]
Steuerliche Anerkennung finanzieller Aufwendungen für Fortbildungsveranstaltungen
Bereits im Cosmas 1/2004, S. 23, und 3/2005, S. 106, berichteten wir über die Entwicklung der Rechtsprechung im Bereich der Anerkennung finanzieller Aufwendungen für Fortbildungsveranstaltungen. [mehr]

