Dienstbereitschaft
Apothekennotdienst und Notdienstgebühr zu Weihnachten
Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LÖG) gestattet dem Apothekeninhaber seit dem Jahre 2007 die Öffnungstage während der Werktage nach Belieben zu gestalten. An Sonn- und Feiertagen müssen die Apotheken weiterhin geschlossen bleiben, es sei denn, sie sind zum Notdienst eingeteilt. [mehr]
Sortimentsbeschränkung während des Notdienstes
Mit Urteil vom 15.06.2007 stellte das Landgericht Ulm fest, dass die Verpflichtung der Apotheken zur Einhaltung der Sortimentsbeschränkung während des Notdienstes rechtmäßig ist und keine Grundrechtsverletzung darstellt. [mehr]
Recht Aktuell

