Fremd- und Mehrbesitzverbot
EuGH bestätigt Verbot des Fremdbesitzes von Apotheken
Stuttgart, 19. Mai 2009 - „Dies ist ein wichtiger Tag für den Patienten- und Verbraucherschutz in Deutschland“. Mit diesen Worten kommentierte der Präsident der Landesapothekerkammer, Dr. Günter Hanke, das mit Spannung erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sog. Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken in Deutschland. Der EuGH hat mit diesem Urteil eine lange Diskussion beendet und entschieden, dass die bundesdeutschen Regelungen mit europäischem Recht vereinbar sind.

Hanke erklärte weiter, dass damit sichergestellt sei, dass der Gesundheitsschutz der Patienten vor den Kapitalinteressen rein ökonomisch agierender Handelsketten Bestand habe. „Somit können Patienten auch weiterhin sicher sein, nur das für Ihre Gesundheit zu erhalten, was sie wirklich brauchen“.
Hanke begrüßte das Votum der europäischen Richter zu Gunsten des bestehenden Apothekensystems, das die Patienten auf hohem Niveau gut und sicher versorge. „Ich verstehe das Urteil auch als europäisches Signal für die Unabdingbarkeit des freien Heilberuflers Apotheker“ so Hanke.

Hier finden Sie das gesamte Urteil [pdf]
Urteilsverkündung des EuGH am 19.05.2009

Der Termin für die Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs im Saarbrücker DocMorris-Verfahren ist am 19.05.2009 vorgesehen.


Es geht um die Frage, ob das apothekenbezogene Fremdbesitzverbot für Kapitalgesellschaften nach dem deutschen Apothekengesetz mit den europarechtlichen Vorgaben, speziell mit der europäischen Niederlassungsfreiheit, vereinbar ist.
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot hielt jedenfalls in seinem Entscheidungsvorschlag am 16.12.2008 die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit mittels des deutschen Fremdbesitzverbots durch das Ziel des Gesundheitsschutzes für gerechtfertigt. Er hatte also das deutsche Fremdbesitzverbot als mit dem Europäischen Recht vereinbar angesehen.
EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Fremd- und Mehrbesitzverbots
Die EU-Kommission hat am 01. Februar 2008 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Sie sieht in dem deutschen Verbot des Fremd- und Mehrbesitzes bei Apotheken einen Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit. [mehr]

DocMorris – aktuelle Entwicklungen

Der Fall Hecken ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angelangt


DocMorris muss sich an deutsche Rechtsvorgaben halten/Das Landgericht Saarbrücken untersagt wettbewerbswidrige, arztbezogene DocMorris-Werbung [mehr]