Heimversorgung
Patientenindividuelles Verblistern von Arzneimitteln
Patientenindividuelles Verblistern ist rechtlich zulässig, wenn die entsprechenden Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) beachtet werden. Ob es unter pharmazeutischen oder betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein kann, soll hier nicht erörtert werden.
Als „Verblistern“ wird die patientenindividuelle Arzneimittelzusammenstellung zu Tages-, Wochen- oder Monatsportionen bezeichnet, wobei feste, orale Arzneimittel aus der Originalverpackung des zugelassenen Fertigarzneimittels entnommen, kombiniert, portioniert und abgepackt werden, z.B. in einem PE-Endlosschlauchbeutel oder in Durchdrückblister. [mehr]