Aktuelle Informationen zu den im Herbst 2010 geänderten Satzungen
Die Satzungsautonomie, d.h. das Recht Satzungen zu erlassen, ist ein Kernstück der berufsständischen Selbstverwaltung. Zum Erlass oder zur Änderung von Satzungen ist die Vertreterversammlung berufen. Sie beschließt über Satzungen bei Anwesenheit von mindestens 2/3 ihrer Mitglieder. Nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg) wird die Satzung durch den Präsidenten, Dr. Günther Hanke und den Schriftführer, Michael Hofheinz ausgefertigt und anschließend in der Pharmazeutischen Zeitung sowie der Deutschen Apotheker Zeitung veröffentlicht.
Am 17. November 2010 hat die Vertreterversammlung die Änderung und Ergänzung von drei Satzungen beschlossen und zwei neue Satzungen verabschiedet.

Änderung der Fortbildungsordnung für Apotheker und der Fortbildungsordnung für PTA´s

Bislang war für die Festlegung des 3-Jahres-Zeitraumes der Zeitpunkt der Antragsstellung maßgebend. Dies konnte dazu führen, dass zwar innerhalb von 3 Jahren die erforderliche Punktzahl erreicht wurde, die ersten Fortbildungen jedoch dann nicht mehr berücksichtigt werden konnten, wenn der Antrag auf Ertei-lung des Punktzertifikats nicht nach 3 Jahren, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt wurde.
Mit der Änderung wird sichergestellt, dass unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung immer alle Fortbil-dungen in einem 3-Jahres-Zeitraum berücksichtigt werden können.


Fortbildungsordnung zum Erwerb des freiwilligen Punktezertifikates der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

Die Fortbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker ist seit 2006 und die für pharmazeutische Assistenzberufe seit 2008 in Kraft. Die Punktefortbildung ist etabliert und wird sehr gut angenommen. Auch für die Berufsgruppe der pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten wurde nunmehr durch die ver-abschiedete Fortbildungsordnung für PKA´s ab 2011 die Möglichkeit geschaffen, deren Fortbildungsaktivitäten qualitätsgesichert zu dokumentieren.
Die Fortbildungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte entspricht weitgehend der Struktur und dem Aufbau der Fortbildungsordnung für PTA´s, wurde aber hinsichtlich der Besonderheiten der Zielgruppe angepasst.

Änderung der Gebührenordnung

Durch den Erlass der Fortbildungsordnung zum Erwerb des freiwilligen Punktezertifikates der Landesapo-thekerkammer Baden-Württemberg für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte war auch die Anlage der Gebührenordnung hinsichtlich der Gebühren für die Ausstellung des Fortbildungszertifikates anzupas-sen.

Satzung für den steuerbegünstigten BgA Aus-, Fort- und Weiterbildung

Der Erlass der Satzung ist aus steuerrechtlichen Gründen notwendig; Inhalte und Modalitäten der bisherigen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen bleiben jedoch unverändert.

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