Sozialrecht
Wegfall des Krankentagegeldes ab 2009
Verlust des Krankentagegeldes für freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Apothekenleiter
Im Zuge der Veränderungen im Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber das Krankentagegeld für Selbständige, die freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, ab 2009 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Im Krankheitsfall erhält der Betroffene daher keinen Ausgleich mehr für seinen Verdienstausfall. Nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen sind insgesamt rund 1,5 Millionen Selbständige und Freiberufler betroffen.
Diese sollten somit über eine Absicherung im Krankheitsfall nachdenken. Zur Schließung von Versorgungslücken bieten die Kassen besondere Wahltarife an. [mehr]
Aktuelle Informationen der Bayerischen Versorgungskammer
Seit dem 01. Januar 2006 haben Arbeitgeber den Einzugsstellen der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse) auf elektronischem Weg gesetzlich festgelegte Daten ihrer Beschäftigten zu übermitteln. Die Bayerische Apothekerversorgung hat zum elektronischen Arbeitgeber-Meldeverfahren ein Merkblatt erstellt. [PDF]

Zusätzlich finden Sie das Sonderrundschreiben der Bayerischen Versorgungskammer zu wichtigen Änderungen und Entwicklungen des Versorgungswerks [hier]