Wegfall des Krankentagegeldes ab 2009

Verlust des Krankentagegeldes für freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Apothekenleiter

23.12.2008 - Im Zuge der Veränderungen im Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber das Krankentagegeld für Selbständige, die freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, ab 2009 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Im Krankheitsfall erhält der Betroffene daher keinen Ausgleich mehr für seinen Verdienstausfall. Nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen sind insgesamt rund 1,5 Millionen Selbständige und Freiberufler betroffen.
Diese sollten somit über eine Absicherung im Krankheitsfall nachdenken. Zur Schließung von Versorgungslücken bieten die Kassen besondere Wahltarife an.

Der Gruppenversicherungs-Vertragspartner der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, die DKV Deutsche Krankenversicherung, steht Interessenten und Vertragspartnern für Rückfragen zur Verfügung. Informationsbroschüren sind dort zu beziehen. Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 0221 / 5784585, unter der Telefaxnummer 0221 / 5782115 oder über E-Mail (R2G-Info@dkv.com).

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