Versandhandel
Versandhandel – BMG Länderliste
Nach §73 Absatz 1 Satz 3 des Arzneimittelgesetzes veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit in regel-mäßigen Abständen eine aktualisierte Übersicht über die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Diese Standards regelt §11a des Apothekengesetzes (ApoG). Das Bundesministerium für Gesundheit stellt auf der Grundlage einer europaweiten Erhebung fest, dass diese Vergleichbarkeit zur Zeit in folgenden Staaten besteht:
– Island,
– Niederlande, soweit Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhalten,
– Schweden, nur für den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln,
– Tschechien, nur für den Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, und
– Vereinigtes Königreich.

Apotheken aus anderen Staaten, in denen diese Vergleichbarkeit derzeit nicht besteht, können eine Versandhandels-erlaubnis für Arzneimittel nach §11a ApoG beantragen.

(Bekanntmachung Bundesministerium für Gesundheit der Übersicht zum Versandhandel mit Arzneimitteln nach
§73 Absatz 1 Satz 3 des Arzneimittelgesetzes vom 31. Mai 2010)

Landesapothekerkammer zieht Bilanz aus „Vitalsana-Urteil“
Stuttgart, 31.05.2010 – Gemeinsam mit der Bayerischen Landesapothekerkammer klagte die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) über die Wettbewerbszentrale gegen die niederländische Versandapotheke Vitalsana. Die Tochter der Firma Schlecker mit Sitz in Ehingen verfolgt nach Ansicht der Kammern und der Wettbewerbszentrale Geschäftspraktiken, die aus wettbewerbsrechtlicher bzw. pharmazeutischer Sicht höchst bedenklich sind und gegen geltendes Recht verstoßen. Mehr


Erneutes Verbot für die Empfehlung der Versandapotheke DocMorris
Das Landessozialgericht Hamburg hat am 01.08.2007 die bisherige Linie in der Rechtsprechung (wir berichteten in Cosmas 03/2007, S. 23) gefestigt und das Urteil des Hamburger Sozialgerichts aus dem Jahr 2006 gegen die City BKK bestätigt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Krankenkasse darf die Versicherten nicht beeinflussen und zugunsten des Arzneimittelbezugs bei der DocMorris-Apotheke, Niederlande, werben. [mehr]
Überblick über die Rechtsprechung zum grenzüberschreitenden Versandhandel mit Arzneimitteln
Länderliste und gilt deutsches Recht beim Arzneimittel-Versand auch für ausländische Versandapotheken? [mehr]
DocMorris erhält keine Erstattung des Herstellerrabattes

Letztinstanzliche Entscheidung des Bundessozialgerichts


Die gesetzlichen Krankenkassen kürzen die Rechnungen der Apotheken um den sogenannten Herstellerrabatt. Die Apotheken wiederum erhalten den Herstellerrabatt von den Arzneimittelherstellern erstattet (§ 130 a Absatz 1 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V)). [mehr]

Arzneimittel-Bestell- und Abholservice in dm-Drogeriemärkten zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13.03.2008 (Az. BVerwG 3 C 27.07) die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 7. November 2006 bestätigt, wonach ein Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Filialen der Drogeriemarktkette dm in Zusammenarbeit mit der Europa-Apotheek, Venlo, weder arzneimittel- noch apothekenrechtlich zu beanstanden sei. Die näheren Ausführungen einschließlich Hinweisen zu Rezeptsammelstellen finden Sie [hier]
DocMorris-Arzneimittelversand aus den Niederlanden zulässig?

Der Bundesgerichtshof muß entscheiden!

Die Frage, ob den rechtlichen Voraussetzungen für einen Arzneimittelversand durch die niederländische Versandapotheke DocMorris nach Deutschland genügt wird, ist umstritten. [mehr]

Erneutes Verbot für die Empfehlung der Versandapotheke DocMorris durch die Krankenkasse City-BKK
Das Landessozialgericht Hamburg hat am 01.08.2007 die bisherige Linie in der Rechtsprechung (wir berichteten in Cosmas 03/2007, S. 23) gefestigt und das Urteil des Hamburger Sozialgerichts aus dem Jahr 2006 gegen die City BKK bestätigt. [mehr]

Empfehlung von Versandapotheken durch Krankenkassen
Über juristische Erfolge gegen die nicht wenig verbreitete Praxis der Krankenkassen, bei ihren Mitgliedern für spezielle (meist ausländische) Versandapotheken zu werben, berichteten wir bereits in Cosmas 4/2006, S. 26.

So hatte das Sozialgericht Frankfurt/Main der AOK Hessen im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, ihre Versicherten schriftlich, elektronisch oder telefonisch dahingehend zu beeinflussen, ihre Medikamente über bestimmte Versandapotheken (z.B. DocMorris) zu beziehen. Die Richter hatten festgestellt, dass die AOK aufgrund des Arzneiliefervertrags zur Neutralität gegenüber allen Apotheken verpflichtet ist. [mehr]