BGH muss über die Zulässigkeit von Bonusgewährungen bei preisgebundenen Arzneimitteln entscheiden
20.05.2008 - Zur nach wie vor umstrittenen Frage der Zulässigkeit von Bonusgewährungen bei der Einlösung von Rezepten (wir berichteten zuletzt in Cosmas 3/2007, S. 23) sind zwei neue Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg und des Landgerichts (LG) Köln ergangen.

Mit Urteil vom 31.10.2007 verneinte das OLG Bamberg einen Verstoß einer Versandapotheke gegen das Zuwendungsverbot aus § 7 Heilmittelwerbegesetz und die sich aus der Arzneimittelpreisverordnung ergebende Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Produkten. Es handele sich bei der Abgabe des Arzneimittels und der Gewährung des Bonus um zwei von einander zu trennende Geschäfte, so dass kein Rechtsverstoß vorliege, führten die Richter aus.

Ganz anders sah das LG Köln (Urteil vom 25.10.2007) einen ähnlich gelagerten Fall. Es schloss sich der Auffassung der OLGe Frankfurt und Köln an und bejahte einen unzulässigen Verstoß gegen die besagte Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch das Angebot einer Gutschrift bei der Einreichung von Rezepten. Aus der Preisbindung lasse sich ein Rabattverbot herleiten, um eine Umgehung der Festpreise zu verhindern, urteilten die Richter.

Die Rechtsprechung ist also weiterhin uneinheitlich. Gegen das Urteil des OLG Bamberg wurde Revision eingelegt, so dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) endlich für Rechtssicherheit sorgen wird. Wie der BGH entscheiden wird, ist offen.

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