Erste baden-württembergische Gerichtsentscheidung
14.08.2007 - Bereits in der Ausgabe Cosmas 1/2006, S. 19, führten wir unseren Rechtsprechungsüberblick zur Frage, ob bei preisgebundenen Arzneimitteln eine Bonusgewährung zulässig ist, fort.
Nun liegt zu dieser Fragestellung eine erste baden-württembergische Gerichtsentscheidung vor, welche die nunmehr überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung (z.B. vertreten durch das OLG Köln, OLG Frankfurt und OLG Oldenburg) bekräftigt.
Mit Urteil vom 17.04.2007 wurde ein Apotheker durch das Landgericht Ravensburg dazu verurteilt, es zu unterlassen, für jedes eingereichte Rezept, das sich auf mindestens zwei verschreibungspflichtige Medikamente bezieht, einen Einkaufsgutschein in Höhe von fünf Euro auszugeben und dies entsprechend zu bewerben.
Denn eine solche Praxis verstoße gegen die durch die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vorgegebene Preisbindung. Es liege auch ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß im Sinne einer unlauteren Wettbewerbshandlung vor. Die Tatsache, dass der Gutschein erst bei einem Zweitgeschäft eingelöst werde, ändere nichts am rechtswidrigen Verstoß gegen die AMPreisV. Schließlich erscheine dem Verbraucher angesichts der Aushändigung des Gutscheins bei Einlösung des Rezepts im Ergebnis der Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels wirtschaftlich günstiger, so das Gericht.

