Nach den Regelungen des Heilberufe-Kammergesetzes ist jede Apothekerin und jeder Apotheker, der bestallt, approbiert oder im Besitz einer Erlaubnis zur Berufsausübung ist, Kraft Gesetzes Mitglied der Landesapothekerkammer. Apothekerinnen und Apotheker haben sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Mitgliedschaft bei der Landesapothekerkammer anzumelden. Dies gilt auch für diejenigen, die in Baden-Württemberg wohnen und nicht berufstätig sind. Jede private und berufliche Veränderung ist uns nach der Meldeordnung mitzuteilen.
Vollständige und aktuelle Daten sind die Grundlage für eine
sachgerechte Information der Mitglieder und Grundlage der
Aufgabenwahrnehmung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.
Auf dieser Seite finden Sie alle Formulare zum Download, die Sie benötigen, um sich als Mitglied bei der Landesapotheker-kammer anzumelden und umzumelden.
- Mitgliedschaft bei der LAK
- Apotheke macht Schule
- Kindergartenprojekt
- Formulare
- Kammerhandbuch
- Stellenmarkt
- ABDA-Referateservice
Heilberufe-Kammergesetz [pdf]
Meldeordnung [pdf]
Meldebogen für die Anmeldung als Apotheker/in bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg [pdf]
Meldebogen für die freiwillige Mitgliedschaft als Pharmazeut/in im Praktikum bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg [pdf]
Erlaubnis zum Einzug per Lastschrift für Kammerbeitrag [pdf]
Erlaubnis zum Einzug per Lastschrift für Kammerumlage und Grundbeitrag [pdf]
Antrag auf Beitragsermäßigung [pdf]
Erklärung über Berufseinnahmen während der Elternzeit [pdf]
Antragsformular zur Ausstellung eines Mitgliedsausweises für beitragsfreie Mitglieder [pdf]
Antragsformular zur Ausstellung eines Mitgliedsausweises für nicht berufstätige Mitglieder [pdf]
0711 99347-20

