Mitgliedschaft

Nach den Regelungen des Heilberufe-Kammergesetzes ist jede Apothekerin und jeder Apotheker, der bestallt, approbiert oder im Besitz einer Erlaubnis zur Berufsausübung ist, Kraft Gesetzes Mitglied der Landesapothekerkammer. Apothekerinnen und Apotheker haben sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Mitgliedschaft bei der Landesapothekerkammer anzumelden. Dies gilt auch für diejenigen, die in Baden-Württemberg wohnen und nicht berufstätig sind. Jede private und berufliche Veränderung ist uns nach der Meldeordnung mitzuteilen.

Vollständige und aktuelle Daten sind die Grundlage für eine
sachgerechte Information der Mitglieder und Grundlage der
Aufgabenwahrnehmung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.

Auf dieser Seite finden Sie alle Formulare zum Download, die Sie benötigen, um sich als Mitglied bei der Landesapotheker-kammer anzumelden und umzumelden.

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