Neuer Fortbildungsscheck nun auch als Geschenk

Apothekerinnen und Apotheker sowie PTAs, denen ab 01. Januar 2011 ein Fortbildungszertifikat ausgestellt wird, erhalten einen Fortbildungsscheck im Gegenwert von 70 Euro.
Mit dem Fortbildungsscheck soll das Mitwirken an der Qualitätsoffensive der Landesapothekerkammer honoriert und der Besuch an Fortbildungen noch attraktiver gemacht werden.

Der Scheck kann ebenfalls als Gutschein erworben werden – dieser ist nicht personengebunden und eignet sich somit sehr gut als Geschenk für Mitarbeiter und Kollegen.

Die gesamte Abwicklung des Fortbildungsschecks erfolgt ausschließlich online.
Um den Fortbildungsscheck einzulösen, melden sich die Scheckinhaber über die Homepage für eine Veranstaltung der Landesapothekerkammer an. Durch die Eingabe des Gutschein-Codes wird das Scheckguthaben automatisch berücksichtigt und entsprechend verrechnet.

Was ist noch zu beachten?

 

  • Eine Übertragung des Fortbildungsschecks auf andere Personen ist nur möglich, wenn dieser als Gutschein ausgestellt wurde
  • Das Scheck-Guthaben kann nur für Veranstaltungen der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg eingelöst werden, deren Teilnahmegebühr mindestens 70 Euro beträgt
  • Der Scheck ist für drei Jahre gültig



Zu erwerben ist der Scheck per E-Mail bei:

Nadja Vollmer
nadja.vollmer(at)lak-bw.de

oder

Roswitha Hollerith
roswitha.hollerith(at)lak-bw.de