Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)

Zum 01.01.23 tritt die Novellierung der PTA-Ausbildung in Kraft

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hatte im Januar 2014 beim Bundesministerium für Gesundheit den Antrag auf Aktualisierung der PTA-Ausbildung gestellt. Dies war erforderlich geworden, da sich die Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkte im Apothekenbereich seit der letzten Anpassung im Jahr 1997 stark verändert hatten. Nach vielen Gesprächen und intensiven Diskussionen wurde mit dem PTA-Reformgesetz und dessen Veröffentlichung im Januar 2020 der Novellierungsprozess abgeschlossen. Die Neuerungen treten nun am 01.01.2023 in Kraft. Im Rahmen der Novellierung wurden folgende Gesetze und Verordnungen neu erlassen bzw. geändert:

  • PTA-Berufsgesetz (PTAG), welches das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) ablöst
  • PTA-Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PTA-APrV)
  • Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Neuerungen.

Praktische Ausbildung von PTA in der Apotheke – Richtlinie der BAK

Im Rahmen der Neugestaltung der PTA-Ausbildung wurde die Bundesapothekerkammer (BAK) beauftragt, eine Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur:zum PTA zu erarbeiten. Die Richtlinie gibt wertvolle Hinweise und Materialen, mit denen die Ausbildung der:des angehenden PTA erfolgreich durchgeführt werden kann. Neben einem allgemeinen Teil umfasst die Richtlinie folgende Anlagen:

Anlage 1: Lerngebiete und Ausbildungsinhalte
Anlage 2: Musterausbildungsplan
Anlage 3: Arbeitsbögen
Anlage 4: Evaluationsbögen

Die Richtlinie ist an die „Träger der praktischen Ausbildung“ (Apothekenleiter:innen bzw. Träger des Krankenhauses), an die Praxisanleiter:innen und PTA-Auszubildende adressiert.

Hier finden Sie die Richtlinie zum Download.

Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein sind gefragt

Apotheken sind Gesundheitszentren für Menschen mit unterschiedlichsten Fragen. Neben der Arzneimittelversorgung nimmt die Beratung zu allgemeinen  Gesundheitsfragen sowie Beratung zu gesunder Ernährung, Schönheit und Vitalität ständig zu. Das macht die Arbeit für PTAs so abwechslungsreich.

In der Apotheke werden individuelle Tees, Salben oder Cremes hergestellt – PTAs, die rechte Hand des Apothekers, übernehmen die verantwortungsvolle Aufgabe der Herstellung vieler Spezialrezepturen, die nicht im Handel erhältlich sind. PTAs prüfen und beurteilen dabei die Qualität der Ausgangsstoffe und kennen die Vorschriften im Umgang mit Arzneimitteln.

Aufgaben und Kenntnisse der PTAs in der täglichen Praxis sind u. a.:

Beratung und Abgabe von Arzneimitteln:
verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Arzneimittelinformation:
Bearbeitung von pharmazeutischen Anfragen, beispielsweise mit Hilfe von Datenbanken
Kundenbetreuung: Beratung, Informationen und Abgabe von Medizinprodukten wie z. B. Blutzucker-, Blutdruck- und Cholesterinmessgeräten und Nahrungsergänzungsmitteln, Körper- und Säuglingspflege, Kosmetik und Diätkost> Herstellung von Arzneimitteln:Auf Rezept oder auf Wunsch des Kunden, z. B. Salben, Zäpfchen, Kapseln, Emulsionen, Augentropfen, Teemischungen
Laboruntersuchungen:
Prüfung von Arznei- und Hilfsstoffen sowie Teedrogen auf Identität und Qualität, Prüfung von Fertigarzneimitteln, Dokumentation der Prüfungen, Testverfahren wie Blutzucker- und Cholesterinbestimmungen
Sortimentspflege:
Fachgerechte Lagerung von Arzneimitteln und Chemikalien, Prüfung und Pflege des Bestands, Kontrolle der Verfallsdaten

Die Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung zur/m PTA dauert 2,5 Jahre. In den ersten zwei Jahren findet die Vollzeit-Ausbildung im Berufskolleg für Pharmazeutisch-technische Assistenten statt und beinhaltet berufstheoretische und berufspraktische Fächer. Danach folgt ein halbjähriges Praktikum in der Apotheke. Es erlaubt einen Einblick in die betrieblichen Arbeitsabläufe und in die pharmazeutischen Tätigkeiten. Folgende Ausbildungsinhalte werden im Berufskolleg vermittelt: [weiter]

Der Ausbildungsweg

Innerhalb des zweijährigen Lehrgangs erfolgen während der Schulferien ein 160-stündiges Praktikum in einer Öffentlichen oder einer Krankenhaus-Apotheke und der Besuch eines 16- stündigen Ersthelferkurses. [weiter]