Fortbildungsseminare

Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach §11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV (Web-Seminar), 08.05.2021

Alle Plätze sind belegt! Eine Anmeldung für die Warteliste ist trotzdem möglich. Alle Plätze sind belegt! Eine Anmeldung für die Warteliste ist trotzdem möglich.
Hinweis: Das Web-Seminar ist bereits beendet. Eine Teilnahme ist nicht mehr möglich.

Beschreibung

Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) stellt für die Abgabe von bestimmten, gefährlichen Stoffen und Gemischen Anforderungen an die Sachkunde des Abgebenden. Die Sachkunde ist erforderlich, wenn Stoffe und Gemische, die unter Anlage 2 ChemVerbotsV fallen, in der Apotheke an berufliche oder private Verwender abgegeben werden. Apotheker/innen und andere pharmazeutische Mitarbeiter/innen in Apotheken erwerben diese Sachkunde mit Erhalt ihrer Approbation bzw. Berufserlaubnis, diese ist allerdings seit der Änderung der ChemVerbotsV 2017 auf sechs Jahre begrenzt. Nun müssen auch Apotheker/innen und nicht approbiertes pharmazeutisches Personal durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachweisen, dass sie ihre Sachkundekenntnisse regelmäßig auffrischen.
Mit dieser 6-stündigen Fortbildungsveranstaltung wird die Sachkunde um sechs Jahre verlängert.
Stoffe und Gemische, die nicht unter Anlage 2 ChemVerbotsV fallen dürfen auch ohne Sachkundenachweis weiterhin in der Apotheke abgegeben werden.
Die Veranstaltung wurde vom zuständigen Regierungspräsidium akkreditiert.

Referenten

Dr. Andrea Bihlmayer

Zielgruppe(n):

Pharmazeutisches Personal

Adressen und Anmeldung

Sa, 08.05.2021, 09:00 ‐ 15:45 Uhr (Web-Seminar)
Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist erforderlich.
 32361

Die Teilnehmergebühr beträgt 120,00 EUR pro Person.