Gut lesbare Aushänge - ein Aushängeschild!

Nach § 23 Absatz 5 der Apothekenbetriebsordnung ist am Eingang der nicht dienstbereiten Apotheke an sichtbarer Stelle ein gut lesbarer Hinweis auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken anzubringen.

Diese Hinweise müssen "ins Auge springen" und auch bei Dunkelheit von einer Person mit normaler Sehfähigkeit ohne Hilfsmittel mühelos gelesen werden können. Dies setzt voraus, dass die Buchstaben genügend groß sind und sich vom Untergrund deutlich abheben. Die Beleuchtung sollte ausreichend sein.

Die Aushänge müssen stimmen. Immer wieder kommt es vor, dass Änderungen, die durch die Anordnungen zur Dienstbereitschaft angeordnet worden sind, nicht richtig umgesetzt werden. Schließungen, Umzüge und Eröffnungen von Apotheken, aber auch Umbenennungen von Straßen oder Neuordnungen der Notdienstturni wirken sich unmittelbar auf die Aushänge aus.

Beachten Sie bitte immer die Anordnungen zur Dienstbereitschaft und die Termine des Inkrafttretens der einzelnen Änderungen. Auch ein individueller Tausch einzelner Not-
dienste muss berücksichtigt werden.

Es ist verständlich, dass bei den hohen Preisen der anzufertigenden Notdienstschilder neue Aushänge nicht gerne "umgesetzt" werden. Sie sind aber wichtig. Die Aushänge sind auch ein Aushängeschild der Apotheken. Ein Patient muss jede nicht dienstbereite Apotheke aufsuchen können und dort anhand des Aushangs erfahren, welche Apotheke tatsächlich notdienstbereit ist. Auch wenn hin und wieder im Notdienst ältere Verschreibungen vorgelegt werden oder Artikel nachgefragt werden, die durchaus tagsüber gekauft werden könnten -eine notdiensthabende Apotheke muss stets erreichbar sein.

Vermeiden Sie bitte handgeschriebene Aushänge! Diese sehen oft nicht nur unschön aus, sondern sind meist vom Patienten schwer zu lesen. Sehr leicht lassen sich auf dem PC Notdienstschilder selbst kostengünstig herstellen, die, wenn sie laminiert sind, auch lange halten. Diese müssen neben dem Namen der Apotheke auch die Anschrift enthalten. Der ortsunkundige Patient findet eine notdiensthabende Apotheke leichter, wenn zusätzlich - gerade in ländlichen Gebieten - auch der Ortsteil angegeben wird. Eine korrekte Rufnummernangabe der Apotheke rundet den Service ab.

Geben Sie bitte immer alle Apotheken aus der Notdienstgruppe an. Besonders in Turnusrandlagen ist es zweckmäßig, auch auf Apotheken aus benachbarten Notdienstturni zu verweisen. Hier sollte jedoch vorher sichergestellt sein, dass diese auch tatsächlich Notdienst haben.

Wenn diese "Kleinigkeiten" beachtet werden, taucht der Notdienst der Apotheken auch weiterhin nur in den Terminrubriken der Tageszeitung auf und nicht etwa in den Schlagzeilen!