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Homöopathische Arzneimittel gehören in die Apotheke

31.07.2017

Vergangene Woche machte die CDU-Verbraucherschutzbeauftragte im Deutschen Bundestag, Mechthild Heil, den Vorschlag, homöopathische Arzneimittel aus der Apothekenpflicht zu entlassen. Diesen Vorstoß kritisiert der Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Dr. Günther Hanke: „Die meisten homöopathischen Arzneimittel werden in Deutschland ohne Angabe eines bestimmten Anwendungsgebiets vertrieben. Da brauchen die Patienten fachkundige Beratung. Denn die Packungsaufschrift hilft nicht weiter.“

Zudem macht Hanke darauf aufmerksam, dass vielen Anhängern der Homöopathie deren Grenzen nicht immer bewusst seien: „Das Vertrauen vieler Menschen in die Homöopathie ist groß. Es ist regelmäßig Aufgabe des pharmazeutischen Personals in den Apotheken, ihre Patienten auf die Grenzen der Homöopathie hinzuweisen und ihnen einen Arztbesuch zu empfehlen. So lässt sich oftmals eine Verschlimmerung des Krankheitszustandes verhindern.“

Auf diese Punkte machte Hanke die Abgeordnete Heil auch in einem persönlichen Schreiben aufmerksam. Gerade im Süden Deutschlands, spielt die Homöopathie eine wichtige Rolle. Einerseits setzt ein großer Teil der Bevölkerung auf homöopathische Arzneimittel. Anderseits sind auch die Apothekerinnen und Apotheker entsprechend ausgebildet. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg bietet eine spezielle, hundert Stunden umfassende Weiterbildung zum Thema „Homöopathie und Naturheilkunde“ an und veranstaltet jährlich zahlreiche gut besuchte Apothekerfortbildungen zu diesem Thema.

 

Ansprechpartner für Ihre Rückfragen:

Stefan Möbius
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Telefon 0711 99347-50
E-Mail stefan.moebius(at)lak-bw.de
Internet www.lak-bw.de

Diese Pressemitteilung finden Sie hier als pdf zum Download.

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