Zum Hauptinhalt springen

Aktualisierte Leitlinie zur Opioidsubstitution

21.12.2017

Die Bundesapothekerkammer hat ihre Leitlinie zur Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opioidsubstitution aktualisiert. Aufgrund der Änderungen zur Substitutionsbehandlung in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, die seit 2. Oktober 2017 gelten, musste die Leitlinie zur Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opioidsubstitution an die neue Rechtslage angepasst werden. Diese steht auf der Homepage der ABDA zum Download zur Verfügung.

Hier gelangen Sie direkt zu den Leitlinien der ABDA.

Ergänzend dazu wurden auch die Arbeitshilfen an die neuen Regelungen angepasst und erweitert.

Als Arbeitshilfen stehen zur Verfügung:

- Vereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke

- Beispiel für eine Erklärung zur Schweigepflichtsentbindung im Rahmen der Opioidsubstitution

- Vorbereitung des Sichtbezugs im Rahmen der Opioidsubstitution

- Patientenbezogene Dokumentation im Rahmen der Opioidsubstitution

zurück zu: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg