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Aktuelle Informationen zu Notfallkontrazeptiva

13.03.2015

Es wurde bereits viel über die Entlassung der „Pille danach“ ellaOne® (Wirkstoff Ulipristal) und der Levonorgestrel-haltigen Präparate für die Notfallkontrazeption berichtet.
Heute, 13. März 2015, ist nun die angekündigte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Apothekenbetriebsordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Entlassung von EllaOne® und den betreffenden Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptiva tritt damit morgen, Samstag, den 14. März 2015 in Kraft. Damit müssten bereits morgen als apothekenpflichtig gekennzeichnete Packungen mit EllaOne® über den Großhandel zu beziehen sein, so dass auch für Sonntag den 15. März 2015 bereits apothekenpflichtige Ware verfügbar ist, während die Chargen, die als verschreibungspflichtig gekennzeichnet sind, zum 15.März 2015 zurückgerufen wurden (PZ Nr. 11/2015). Apotheken, die am Sonntag Notdienst haben, sollten sich rechtzeitig mit ihrem Großhändler in Verbindung setzen. Auch Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva sind ab morgen apothekenpflichtig. Die entsprechenden Arzneimittel dürfen aber ohne ärztliche Verschreibung erst abgegeben werden, wenn die Präparate den Apotheken in als „apothekenpflichtig“ gekennzeichneten Packungen zur Verfügung stehen.

Bitte informieren Sie sich wegen aktueller und neuer Informationen zu diesem Thema auch über das online-Portal der Pharmazeutischen Zeitung und der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker.

Durch die Verlagerung in die Selbstmedikation ändert sich in der Apotheke natürlich auch der Beratungsbedarf für Präparate zur Notfallkontrazeption. Wo können Sie sich dazu informieren?

Informationen zur Abgabe und Beratung der „Pille danach“


Inzwischen wurden in der Fachpresse bereits einige Informationen dazu veröffentlicht (z.B. PZ Nr. 3/2015, S. 16 f. oder DAZ Nr. 10/2015, S.36 ff.) so dass sich die Apothekerschaft mit diesem Thema derzeit bereits gut vertraut machen konnte. Als Leitfaden für die Abgabe und Beratung in der Apotheke hat die Bundesapothekerkammer nach Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium umfangreiche Handlungsempfehlungen erstellt, auf die wir Sie aus diesem aktuellen Anlass nochmals hinweisen möchten. Die Materialien sind jederzeit in aktueller Fassung auf der Homepage der ABDA (www.abda.de/leitlinien.html unter dem Stichwort Selbstmedikation) oder jetzt aktuell auf der Kammerhomepage für Apotheker verfügbar.

Fortbildung zum Thema „Pille danach“



Aus Sicht der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ist zur sicheren Anwendung der „Pille danach“ eine qualitativ hochwertige Beratung in Apotheken erforderlich. Um Ihr Fachwissen in diesem Bereich auf den neusten Stand zu bringen, bieten wir Ihnen im Frühjahr in 11 verschiedenen Regionen im Land eine fachliche Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Pille danach“ an, die sich an das pharmazeutische Personal der Apotheken richtet. Die Vorträge finden im Rahmen der örtlichen Fortbildung statt, zu der Sie auch noch eine separate Einladung erhalten oder bereits erhalten haben.
Informationen zu den Orten und Terminen finden Sie auch im Seminarplan auf unserer Homepage im Bereich Fortbildung unter dem Stichwort „Pille danach

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