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Apothekenbetriebsordnung: Apotheker gegen Apotheke-light

21.10.2011

Filialverbünde sollen es künftig einfacher haben. Der Entwurf sieht unter anderem Neuregelungen für den Notdienst, die Rezeptur-Erstellung und das Qualitätsmanagement vor. Der Präsident der Landesapothekerkammer äußert sich zum Entwurf: „Einzelne Regelungen sind begrüßungswert, andere lehnen wir kategorisch ab. Light-Apotheken darf es nicht geben. Jede Apotheke muss die gleichen hohen Erwartungen erfüllen, die von der Öffentlichkeit zu Recht an sie gestellt werden.“

Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungsvorschläge des Ministeriums und die Position der Landesapothekerkammer aufgeführt:

Qualitätsmanagementsystem
Entwurf
Laut Entwurf müssen Apotheken über ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) verfügen, soweit Defekturarzneimittel hergestellt werden.

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Ein Qualitätsmanagementsystem ist entgegen der Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit nicht nur für einzelne bestimmte Tätigkeiten, sondern für den gesamten Apothekenbetrieb und somit von allen Apotheken zu fordern.

Vertraulichkeit der Beratung
Entwurf
Laut Entwurf muss die Apotheke so eingerichtet sein, dass die Vertraulichkeit der Beratung sichergestellt wird.

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Beratung findet unsere Zustimmung, wenn bei der Umsetzung dieser Forderung das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

Notdienst
Entwurf
Laut Entwurf sollen Apotheken in einem Filialverbund sich den Notdienst künftig gegenseitig abnehmen können, wenn sie sich in räumlicher Nähe und innerhalb des festgelegten Notdienstbezirks befinden.

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Die eröffnete Wahlfreiheit des Apothekenleiters, innerhalb seines Filialverbundes die dienstbereite Betriebsstätte nach eigenem Ermessen bestimmen zu können, wird von uns vehement abgelehnt. Wir sehen hier die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Zeiten der Dienstbereitschaft (Notdienst) gefährdet. In der Folge wären für die Patientinnen und Patienten außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten weitere Wege zur dienstbereiten Apotheke zurückzulegen. Zudem kann dies auch als Wettbewerbsnachteil für Apotheken gesehen werden, die über keine Filialen verfügen.


Labor und Rezeptur
Entwurf
Filialapotheken brauchen nach dem Referentenentwurf kein Labor und keine Rezeptur mehr. Bei Apotheken im Filialverbund genügt es, wenn eine Apotheke über einen entsprechenden Arbeitsplatz mit der erforderlichen Ausrüstung verfügt.

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Dass künftig (Filial-) Apotheken ohne Rezeptur- und/oder Laborbereich erlaubt sein sollen, wird von uns strikt abgelehnt. Wir befürchten, dass dadurch die flächendeckende Arzneimittelversorgung bedroht wird, insbesondere auch im Hinblick auf die Versorgung in Ausnahmesituationen, wie beispielsweise Pandemien. Derartige Betriebsstätten würden nach unserer Ansicht zu reinen Abgabestellen für Arzneimittelpackungen degradiert werden und können den gesetzlichen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen. Zudem kann dies zu Wettbewerbsnachteilen für Apotheken führen, die über keine Filialen verfügen.

Sortiment
Entwurf
„Die Offizin soll so gestaltet werden, dass der Eindruck einer Apotheke gewahrt wird und für die dort ausgeübten wesentlichen Aufgaben, insbesondere die Beratung von Kunden, genügend Raum bleibt.“

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Wir begrüßen diesen Vorschlag. Das Sortiment der Apotheken muss auf apothekenübliche Waren beschränkt sein. Eine Apotheke ist eben kein Supermarkt, sondern eine Gesundheitseinrichtung. Der Arzneimittelversorgungsauftrag der Apotheke muss immer Vorrang gegenüber dem Inverkehrbringen von Produkten des sogenannten „Nebensortiments“ haben.


Hintergrund zu Filialverbünden:
In Deutschland müssen Apotheken in Besitz eines Apothekers sein (Fremdbesitzverbot). Zudem darf ein Apotheker maximal vier Apotheken besitzen, wobei eine von ihm persönlich geleitet werden muss und drei Apotheken als Filialen betrieben werden können (Mehrbesitzverbot).


Über die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) ist die Berufsvertretung für mehr als 11.000 Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr sowie in Forschung und Lehre tätig sind. Sie setzt sich dafür ein, dass der Apothekerberuf als freier Heilberuf erhalten bleibt und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken weiter optimiert wird. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch Stellungnahmen zur Gesundheitsgesetzgebung oder Aufklärungskampagnen. Darüber hinaus nimmt die LAK Aufgaben wahr wie Fort- und Weiterbildungen.

Ansprechpartner für Ihre Rückfragen:

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Stefan Möbius
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Villastraße 1, 70190 Stuttgart
Telefon 0711 99347-50 Telefax 0711 99347-45
E-Mail stefan.moebius@lak-bw.de

Diese Pressemitteilung erhalten Sie hier als pdf zum Download.

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