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Häufige Fragen zum ANSG

10.11.2012

Seit dem 1. August 2013 ist das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz

(ANSG) in Kraft, das einen pauschalen Zuschuss für geleistete Notdienste

vorsieht. Die LAK übermittelt dem eingerichteten Notdienstfonds u.a.

die Anzahl der von jeder Apotheke geleisteten Notdienste. Hier finden

Sie eine Zusammenstellung der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum

Nacht- und Notdienstfonds. Haben Sie Fragen zur Erfassung der

geleisteten Notdienste und Mitteilungen der Kammer an den DAV rufen Sie

uns einfach an oder senden uns eine E-Mail. Für alle anderen Fragen

insbesondere zur Höhe und Berechnung des Zuschusses ist der DAV e.V. als

Fondsverwalter Ihr Ansprechpartner. Mehr

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