Häufige Fragen zum ANSG
10.11.2012
Seit dem 1. August 2013 ist das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz
(ANSG) in Kraft, das einen pauschalen Zuschuss für geleistete Notdienste
vorsieht. Die LAK übermittelt dem eingerichteten Notdienstfonds u.a.
die Anzahl der von jeder Apotheke geleisteten Notdienste. Hier finden
Sie eine Zusammenstellung der Antworten auf häufig gestellte Fragen zum
Nacht- und Notdienstfonds. Haben Sie Fragen zur Erfassung der
geleisteten Notdienste und Mitteilungen der Kammer an den DAV rufen Sie
uns einfach an oder senden uns eine E-Mail. Für alle anderen Fragen
insbesondere zur Höhe und Berechnung des Zuschusses ist der DAV e.V. als
Fondsverwalter Ihr Ansprechpartner. Mehr