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Systemstörung securPharm

13.06.2019

Das Datenbanksystem des securPharm Systems ist derzeit gestört. Diese Störung ist nach ersten Erkenntnissen voraussichtlich auf ein Problem in der Erreichbarkeit der Herstellerdatenbank zurückzuführen. Eine Verifikation und das Ausbuchen von Medikamenten ist derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich.

Folgendes sollten Sie nun beachten:
Eine Überprüfung von Arzneimitteln über die securPharm-GUI securPharm-GUI.ngda.de ist je nach Verfügbarkeit der Herstellerdatenbank teilweise möglich.
Falls eine Überprüfung des individuellen Erkennungsmerkmals technisch nicht möglich ist, muss dieses notiert und nachträglich ausgebucht werden. Die Packung kann in der Zwischenzeit abgegeben werden.

Die ABDA weist zusätzlich auf die Frage 3.19. der securPharm-FAQ sowie den Artikel 29 der delegierten Verordnung 2016/161 hin:

3.19.    Darf eine Apotheke ein Arzneimittel ohne vorherige Verifizierung abgeben, falls z.B. das Internet oder der Strom ausfällt?
Bei vorübergehenden technischen Störungen zum Zeitpunkt der Abgabe ist es erlaubt, Arzneimittel abzugeben und die Verifizierung und Ausbuchung nachträglich durchzuführen, sobald die Störungen behoben sind. Dafür muss die Seriennummer und der Produktcode bei der Abgabe notiert (oder der Data Matrix Code abfotografiert) und die Packung nachträglich manuell ausgebucht werden. Für den Fall eines alleinigen Ausfalls des Internets kann Ihr Apothekensoftwarehaus auch eine Komfortfunktion vorsehen, bei der der gescannte Produktcode im System gespeichert und nach Wiederherstellung einer Internetverbindung automatisch nachträglich ausgebucht wird. Den Betriebsstatus der securPharm-Teilsysteme können Sie unter www.securpharm-status.de nachvollziehen.

Artikel 29 Pflichten, wenn die Überprüfung der Echtheit und die Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals nicht möglich sind
Unbeschadet des Artikels 25 Absatz 1 gilt: Wenn zur Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit ermächtigte oder befugte Personen aufgrund technischer Probleme nicht in der Lage sind, zum Zeitpunkt der Abgabe eines Arzneimittels, das mit einem individuellen Erkennungsmerkmal versehen ist, an die Öffentlichkeit die Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals zu überprüfen und dieses zu deaktivieren, notieren sie das individuelle Erkennungsmerkmal und nehmen die Überprüfung der Echtheit und die Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals vor, sobald die technischen Probleme behoben sind.

Hier gelangen Sie zu den securPharm-FAQs der ABDA.

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