Notdienstbereitschaft und Arbeitszeit

Notdienstbereitschaft ist nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes normale Arbeitszeit. Das bedeutet, dass die werktägliche Arbeitszeit (einschließlich Notdienst) höchstens 10 Stunden betragen darf. Hierbei dürfen innerhalb von sechs Kalendermonaten nach § 3 ArbZG im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Zudem muss nach der werktäglichen Arbeitszeit eine Ruhezeit von 11 Stunden nach § 5 ArbZG eingehalten werden. Damit ist die Wahrnehmung einer Notdienstbereitschaft zusätzlich zu einem Arbeitstag nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes ausgeschlossen.


Von diesen Vorschriften kann jedoch durch Tarifvertrag abgewichen werden. In einem Tarifvertrag kann geregelt werden, dass die Arbeitszeit über 10 Stunden täglich hinaus verlängert werden kann, wenn in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst anfällt. Auch kann ein anderer Ausgleichszeitraum festgelegt werden.


Von beiden Möglichkeiten wurde im Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) Gebrauch gemacht. § 5 BRTV erlaubt Notdienst im Anschluss oder vor einem "normalen" Arbeitstag. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden je Werktag bzw. Sonn- und Feiertag darf auch ohne einen über § 6 BRTV hinausgehenden Ausgleich überschritten werden; allerdings darf die Gesamtarbeitszeit pro Jahr einschließlich der geleisteten Notdienstzeiten 2.112 Stunden nicht übersteigen. Der Bundesrahmentarifvertrag verlängert den Ausgleichszeitraum auf 12 Monate. Dabei darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 12 Kalendermonaten nicht überschritten werden.


Diese Regelung gilt jedoch nur für die Arbeitsverhältnisse, denen der Bundesrahmentarifvertrag zugrunde liegt. Es müssen also entweder beide Parteien Mitglied der entsprechenden Tariforganisationen sein oder es muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein, dass für das Arbeitsverhältnis der Bundesrahmentarifvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung gilt.


Auf der Grundlage des Bundesrahmentarifvertrages ist damit Notdienst im Anschluss an die reguläre Arbeitszeit oder auch vor der regulären Arbeitszeit möglich.