Berufsrecht
Apothekenumsatz auch weiterhin Grundlage der Beitragsermittlung für Apothekenleiter

VG Karlsruhe bestätigt die bestehende Regelung der Beitragsordnung

Das VG Karlsruhe hatte sich am 28.02.2008 mit der Beitragserhebung der Landesapothekerkammer zu befassen. Gegenstand der Klagen von zwei Apothekenleitern war die Berechnungsgrundlage der 0,10%-igen Umlage nach § 3 Abs. 2 Beitragsordnung (BeitragsO). Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, ob nach dem GKV-Modernisierungsgesetz der erzielte Umsatz noch eine geeignete Grundlage für die Bemessung der weiteren Umlage ist, denn er berücksichtige nach Auffassung der Kläger nicht die veränderte Zusammensetzung der Apothekenumsätze. Zudem sei die Heranziehung der Umsätze die mit nicht apothekenpflichtigen Produkten erzielt werden nicht gerechtfertigt, da diese nicht „berufsspezifisch“ seien. [mehr]

 

Anzeigepflicht des Apothekenleiters bei beruflicher Nebentätigkeit
Grundsätzlich ist es jedermann gestattet mehrere Berufe auszuüben. Dies ist Ausfluss der im Grundgesetz in Artikel 12 Absatz 1 verankerten Berufsfreiheit.
Nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Apothekenbetriebsordnung ist jedoch der Apothekenleiter verpflichtet, jede berufliche Tätigkeit, die er neben der Leitung der Apotheke ausübt, vor ihrer Aufnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen. [mehr]

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