Newsletter 10/2010 der Landesapothekerkammer
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Inhalt
 

Heidelberger Herbstkongress 2010 befasst sich mit Allergien

Der diesjährige Heidelberger Herbstkongress findet am 20./21.11.2010 im Chemischen Institut der Universität Heidelberg statt. Die verschiedenen Vorträge beschäftigen sich in diesem Jahr mit dem Themenkomplex "Allergien". Sobald uns das endgültige Programm vorliegt, finden Sie die Informationen auf unserer Homepage. Außerdem erhalten Sie einen Einladungsflyer mit allen wissenswerten Details und Informationen zu unserem Heidelberger Herbstkongress.
Gerne nehmen wir jetzt schon Ihre Anmeldung entgegen. Hier können Sie sich gleich online anmelden! 


 

Noch freie Plätze für unsere Fortbildungsseminare

Fortbildungsseminar "Der Diabetiker in der Apotheke"
Noch freie Plätze für den Termin am 13.9.2010 in Karlsruhe und am 17.9.2010 in Heilbronn. Weitere Informationen und Möglichkeit zur Anmeldung hier
Fortbildungsseminar "Depression"
Über 3 Millionen Bundesbürger sind aktuell an Depression erkrankt. Die Betroffenen müssen gut und individuell therapiert werden, medikamentös und psychologisch. Hier ergeben sich vielfältige Aufgaben für den Apotheker vom Hinführen zum Facharzt über die Unterstützung der möglichst lückenlosen Therapie zur Beratung über Neben- und Wechselwirkungen. Weitere Informationen und Möglichkeit zur Anmeldung hier
 

Noch freie Plätze für unsere Weiterbildungsveranstaltungen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen am 27.09.2010 in Stuttgart
Die beiden Referenten Dr. Bader und Dr. Lipp informieren über neueste Therapien bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Weitere Informationen und Möglichkeit zur Anmeldung hier
Stoffwechselkrankheiten - Diabetes am 26.11.2010 in Stuttgart
Vertiefen Sie Ihr Diabetes-Wissen speziell für die Weiterbildung! Weitere Informationen und Möglichkeit zur Anmeldung hier
 

Arzneimittel-Härtefall-Verordnung (AMHV)

In anderen Mitgliedstaaten der EU werden Härtefallprogramme bereits seit einigen Jahren durchgeführt. Seit 22. Juli 2010 wird in Deutschland das Verfahren, basierend auf § 21 Abs. 1 Nr. 6 Arzneimittelgesetz, geregelt: Arzneimittel, die noch über keine Zulassung verfügen, können durch die Arzneimittel-Härtefall-Verordnung bei schwerstkranken Patientengruppen zum Einsatz kommen. Die Verordnung gibt den forschenden Unternehmen den rechtlichen Rahmen vor. Nach ihr trägt der Antragsteller die Gesamtverantwortung für das Programm und ist verpflichtet, das Arzneimittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Behandlungen sind dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden. Die Behörde kann den geplanten Programmen bei Bedenken widersprechen. Die Verordnung verbessert damit Behandlungsoptionen für schwerstkranke Patienten, die nicht an einer klinischen Prüfung teilnehmen können. Ein Härtefall im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn eine Gruppe von Patientinnen oder Patienten nicht mit einem Arzneimittel, das zum Inverkehrbringen im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes genehmigt oder zugelassen ist, zufriedenstellend behandelt werden kann. Die Erkrankung der Patientengruppe muss zu einer schweren Behinderung führen oder lebensbedrohend sein.

Weitere Informationen hierzu:

http://www.bfarm.de
                                  
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/amhv/gesamt.pdf

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