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Das E-Rezept ist da

Mit der Einführung des E-Rezepts ist ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens genommen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt es flächendeckend für die meisten verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die über die gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden. Es ersetzt damit das Muster-16-Rezept („rosa Rezept“). Wie die digitale Verschreibung funktioniert, welche Einlösemöglichkeiten Patient:innen haben und welche Vorteile das E-Rezept für Patient:innen und Apotheken gleichermaßen bedeutet, erfahren Sie auf dieser Seite.

 

Das Wesentliche auf einen Blick

Das E-Rezept ist in jeder Apotheke vor Ort einlösbar. Somit ist jederzeit die pharmazeutische Beratung zu den verschriebenen Arzneimitteln gewährleistet.

Das E-Rezept betrifft zunächst nur verschreibungspflichtigen Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Ausweitung auf weitere Bereiche wie die Versorgung von Privatpatient:innen und Betäubungsmittel  erfolgt schrittweise.

Das E-Rezept ebnet den Weg für weitere digitale Gesundheitsangebote wie die elektronische Patientenakte, den digitalen Medikationsplan oder einen automatischen Wechselwirkungscheck.

Die vier Wege zum Medikament

Bislang war der Gang zur Apotheke mit einem Papierrezept obligatorisch und alternativlos. Das E-Rezept eröffnet den Patient:innen sogar vier verschiedene Möglichkeiten, um  die verschriebenen Arzneimittel zu erhalten.

Einlösung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Alles, was Sie hierfür benötigen, ist eine elektronische Gesundheitskarte. Diese werden mittlerweile standardmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen herausgegeben. Die elektronische Verordnung ist unmittelbar nach dem Praxisbesuch über die Karte in der Apotheke auslesbar.

Einlösung über die App

Über die E-Rezept-App der gematik erhalten Sie eine Übersicht zu Ihren Verordnungen und können diese direkt an eine Apotheke Ihrer Wahl zuweisen und ggf. direkt bestellen. Über die Familienfunktion können Sie das sogar für Angehörige erledigen.

Die App ist erhältlich über den App Store (Apple), Google Play (Android) und die App Gallery (Huawei).

CardLink

Das CardLink-Verfahren vereint App und eGK. Sie kommen damit noch leichter und selbstbestimmter an Ihre Medikation. Indem Sie Ihre eGK an Ihr NFC-fähiges Smartphone halten, können Sie Ihre Verordnungen einsehen, an Apotheken zuweisen und bestellen.

Papierausdruck

Als Patient:in haben Sie weiterhin Anspruch auf einen analogen Ausdruck Ihrer Verschreibung. Dieser ausgedruckte Token fungiert lediglich als Schlüssel zur elektronischen Verordnung und ist damit nicht das Rezept als solches.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Mit dem E-Rezept ändert sich lediglich der Weg der Verschreibung von der Arztpraxis zur Apotheke. Dazu erzeugt die:der verschreibende Ärzt:in einen Datensatz, der zunächst digital auf dem sicheren Server der Telematikinfrastruktur (TI) abgelegt wird und dort nur von der Apotheke und der:m Patient:in abgerufen werden kann.

Durch mehrfache Verschlüsselung ist der Verschreibungsdatensatz jederzeit vor unbefugtem Zugriff gesichert. Da die Verordnung ausschließlich elektronisch existiert, ist sie weitaus schwerer zu manipulieren oder zu fälschen.

Die Patient:innen erhalten lediglich ein Trägermedium (eGK, App, Papierausdruck), mit dem auf das E-Rezept zugegriffen werden kann.

Vorteile für die Patient:innen

Für die Patient:innen bringt das E-Rezept eine ganze Reihe Vorteile mit sich. Noch sicherer und leichter als zuvor kommen sie an ihre Arzneimittel.

  • Sie sparen Zeit, weil das E-Rezept die Vorbestellung von Arzneimitteln und die Abholung durch Familienmitglieder erleichtert.
  • Wer dauerhaft auf die gleiche Medikation angewiesen ist, muss nicht mehr für jede Folgeverschreibung in die Arztpraxis. Die:Der Ärzt:in erstellt auch die Folgeverschreibung rein elektronisch.
  • Bietet Ihre Apotheke einen Botendienst an, so vereinfacht das E-Rezept die Zuweisung und Bestellung Ihrer Verschreibung.
  • Sollten Sie das Trägermedium verlieren, ist das E-Rezept weiterhin auf dem TI-Server abrufbar. Es ist kein weiterer Gang zur Arztpraxis erforderlich.
  • Besitzen Sie kein Smartphone, können sich weiterhin einen Token ausdrucken lassen.
  • Das E-Rezept gewährleistet zu jeder Zeit die freie Apothekenwahl. Die Möglichkeiten an Einlösewegen werden sogar erweitert.

Weitere Patienteninfos zum E-Rezept liefert die Website www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.