Weiterbildung Fachgespräche
Fachgesprächstermine
Ihre Weiterbildung endet mit einem Prüfungsgespräch, dem sogenannten Fachgespräch. Die Termine für die Fachgespräche finden Sie hier.
Termine sowie weitere Informationen werden fortlaufend aktualisiert.
Fachgesprächstermine:
Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Anmeldung bis zum 23. Oktober 2025)
Dienstag, 17. März 2026 (Anmeldung bis zum 27. Januar 2026)
Montag, 6. Juli 2026 (Anmeldung bis zum 18. Mai 2026)
Freitag, 4. Dezember 2026 (Anmeldung bis zum 16. Oktober 2026)
Folgende Unterlagen sind in per E-Mail an Dagmar.laufer@lak-bw.de mit der Anmeldung zum Fachgespräch einzureichen:
- Tabellarischer Lebenslauf (pdf-Datei)
- Scan der Teilnahmebescheinigungen der praxisbegleitenden Seminare
- Projektarbeit, siehe Richtlinie Anlage 2 (pdf-Datei)
- Scan des durch den Ermächtigten ausgestellten Weiterbildungszeugnisses
Im eingereichten Weiterbildungszeugnis müssen folgende Punkte enthalten sein (gemäß §9 WBO):
- die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeiten sowie Unterbrechungen der Weiterbildung,
- die in dieser Weiterbildungszeit im Einzelnen vermittelten und erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen (s. Weiterbildungsziele in der Anlage der WBO),
- die fachliche Eignung.
Falls der Weiterzubildende an verschiedenen Weiterbildungsstätten tätig war, ist von jedem ermächtigten Apotheker ein Weiterbildungszeugnis zu erstellen. Alle Zeugnisse müssen die oben genannten Kriterien erfüllen.
Für die Verbundsweiterbildung gilt ergänzend:
- Scan des Zeugnisses des Arbeitgebers des Weiterzubildenden mit Angaben zur Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit sowie Unterbrechungen der Weiterbildung
Für Weiterzubildende, die ihre Weiterbildung nach dem 1. Oktober 2003 begonnen haben, gilt ergänzend:
- Scan der sechs Protokolle der Gespräche zum fachlichen Stand der Weiterbildung, siehe Richtlinie Anlage 3
Für Weiterzubildende, die ihre Weiterbildung nach dem 1. Januar 2021 begonnen haben, gilt ergänzend:
- Scan der sechs Protokolle der Gespräche zum fachlichen Stand der Weiterbildung, siehe Richtlinie Anlage 3
- Dokumentation der zwei geforderten Medikationsanalysen einschließlich des schriftlichen Feedbacks, siehe Richlinie (pdf-Datei)
- Dokumentation der aufgeführten praktischen Tätigkeiten analog Richtlinie Anlage 6 (pdf-Datei)
Fachgesprächstermine:
Freitag, 8. Mai 2026 (Anmeldung bis zum 20. März 2026)
Montag, 2. November 2026 (Anmeldung bis zum 14. September 2026)
Folgende Unterlagen sind in per E-Mail an Dagmar.laufer@lak-bw.de mit der Anmeldung zum Fachgespräch einzureichen:
- tabellarischer Lebenslauf (pdf)
- die Teilnahmebescheinigungen der praxisbegleitenden Seminare (eingescannt als pdf)
- Die Projektarbeit (eingescannt als pdf) mit Beschreibung des Projektes, Zusammenfassung und Schlussfolgerung (ohne Titelblatt, Gliederung, Abkürzungsverzeichnis, Literaturangaben, Erklärung, dass die Arbeit von dem Autor selbst verfasst ist und alle Quellen angegeben sind sowie die Anlagen) darf einen Umfang von 12 Seiten DIN A4 in Schriftgröße 11 (Schriftart Arial) nicht überschreiten. Sollte der Umfang größer als 12 Seiten sein, wird die Arbeit nicht zugelassen. Als Anlage können maximal 5 Seiten wie z.B. Kopien von Formularen etc. angefügt werden.
das durch den Ermächtigten ausgestellte Weiterbildungszeugnis (eingescannt als pdf).
Im eingereichten Weiterbildungszeugnis müssen folgende Punkte enthalten sein (gemäß §9 WBO):
- die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeiten sowie Unterbrechungen der Weiterbildung,
- die in dieser Weiterbildungszeit im Einzelnen vermittelten und erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen (s. Weiterbildungsziele in der Anlage der WBO),
- die fachliche Eignung.
Falls der Weiterzubildende an verschiedenen Weiterbildungsstätten tätig war, ist von jedem ermächtigten Apotheker ein Weiterbildungszeugnis zu erstellen. Alle Zeugnisse müssen die oben genannten Kriterien erfüllen.
Für die Verbundweiterbildung gilt ergänzend:
- Zeugnis des Arbeitgebers des Weiterzubildenden mit Angaben zur Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit sowie Unterbrechungen der Weiterbildung (eingescannt als pdf).
Für Weiterzubildende, die ihre Weiterbildung nach dem 01. Oktober 2003 begonnen haben, gilt ergänzend:
- Protokolle der Gespräche zum fachlichen Stand der Weiterbildung (eingescannt als pdf).
Fachgesprächstermine:
Dienstag, 16. Dezember 2025 (Anmeldung bis zum 03.11.2025)
Montag, 2. März 2026 (Anmeldung bis zum 9. Januar 2026)
Mittwoch, 8. Juli 2026 (Anmeldung bis zum 19. Mai 2026)
Dienstag, 10. November 2026 (Anmeldung bis zum 21. September 2026)
Folgende Unterlagen sind per E-Mail an romy.neff(at)lak-bw(dot)de mit der Anmeldung zum Fachgespräch einzureichen:
- tabellarischer Lebenslauf (pdf)
- die Teilnahmebescheinigungen der praxisbegleitenden Seminare (eingescannt als pdf)
- Die Projektarbeit (eingescannt als pdf) mit Beschreibung des Projektes, Zusammenfassung und Schlussfolgerung (ohne Titelblatt, Gliederung, Abkürzungsverzeichnis, Literaturangaben, Erklärung, dass die Arbeit von dem Autor selbst verfasst ist und alle Quellen angegeben sind sowie die Anlagen) darf einen Umfang von 12 Seiten DIN A4 in Schriftgröße 11 (Schriftart Arial) nicht überschreiten. Sollte der Umfang größer als 12 Seiten sein, wird die Arbeit nicht zugelassen. Als Anlage können maximal 5 Seiten wie z.B. Kopien von Formularen etc. angefügt werden.
- das durch den Ermächtigten ausgestellte Weiterbildungszeugnis (eingescannt als pdf).
Im eingereichten Weiterbildungszeugnis müssen folgende Punkte enthalten sein (gemäß §9 WBO):
- die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeiten sowie Unterbrechungen der Weiterbildung,
- die in dieser Weiterbildungszeit im Einzelnen vermittelten und erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen (s. Weiterbildungsziele in der Anlage der WBO),
- die fachliche Eignung.
Falls der Weiterzubildende an verschiedenen Weiterbildungsstätten tätig war, ist von jedem ermächtigten Apotheker ein Weiterbildungszeugnis zu erstellen. Alle Zeugnisse müssen die oben genannten Kriterien erfüllen.
Für die Verbundsweiterbildung gilt ergänzend:
- Scan des Zeugnisses des Arbeitgebers des Weiterzubildenden mit Angaben zur Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit sowie Unterbrechungen der Weiterbildung
Für Weiterzubildende, die ihre Weiterbildung nach dem 1. Oktober 2003 begonnen haben, gilt ergänzend:
- Protokolle der Gespräche zum fachlichen Stand der Weiterbildung (eingescannt als pdf).
Für Weiterzubildende, die Ihre Weiterbildung nach dem 01. Februar 2016 begonnen haben, gilt ergänzend:
- Dokumentation der geforderten praktischen Tätigkeiten mit dem Dokumentationsbogen (Anlage 6) – eingescannt als pdf
- Nachweis von 120 Stunden Mitarbeit im stationären Bereiche während der Weiterbildungszeit (außerhalb der Stationsbegehungen) – eingescannt als pdf
Fachgesprächstermine:
Donnerstag, 22. Januar 2026 (Anmeldung bis zum 1. Dezember 2025)
Dienstag, 7. Juli 2026 (Anmeldung bis zum 19. Mai 2026)
Folgende Unterlagen sind in per E-Mail an Dagmar.laufer@lak-bw.de mit der Anmeldung zum Fachgespräch einzureichen:
- tabellarischer Lebenslauf (pdf)
- die Teilnahmebescheinigungen der praxisbegleitenden Seminare (eingescannt als pdf)
- Die Projektarbeit (eingescannt als pdf) mit Beschreibung des Projektes, Zusammenfassung und Schlussfolgerung (ohne Titelblatt, Gliederung, Abkürzungsverzeichnis, Literaturangaben, Erklärung, dass die Arbeit von dem Autor selbst verfasst ist und alle Quellen angegeben sind sowie die Anlagen) darf einen Umfang von 12 Seiten DIN A4 in Schriftgröße 11 (Schriftart Arial) nicht überschreiten. Sollte der Umfang größer als 12 Seiten sein, wird die Arbeit nicht zugelassen. Als Anlage können maximal 5 Seiten wie z.B. Kopien von Formularen etc. angefügt werden.
- das durch den Ermächtigten ausgestellte Weiterbildungszeugnis (eingescannt als pdf).
Im eingereichten Weiterbildungszeugnis müssen folgende Punkte enthalten sein (gemäß §9 WBO):
- die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeiten sowie Unterbrechungen der Weiterbildung,
- die in dieser Weiterbildungszeit im Einzelnen vermittelten und erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen (s. Weiterbildungsziele in der Anlage der WBO),
- die fachliche Eignung.
Falls der Weiterzubildende an verschiedenen Weiterbildungsstätten tätig war, ist von jedem ermächtigten Apotheker ein Weiterbildungszeugnis zu erstellen. Alle Zeugnisse müssen die oben genannten Kriterien erfüllen.
Für die Verbundsweiterbildung gilt ergänzend:
- Zeugnis des Arbeitgebers des Weiterzubildenden mit Angaben zur Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit sowie Unterbrechungen der Weiterbildung (eingescannt als pdf).
Für Weiterzubildende, die ihre Weiterbildung nach dem 1. Oktober 2003 begonnen haben, gilt ergänzend:
- Protokolle der Gespräche zum fachlichen Stand der Weiterbildung (eingescannt als pdf).
Fachgesprächstermine:
Donnerstag, 22. Januar 2026 (Anmeldung bis zum 1. Dezember 2025)
Dienstag, 7. Juli 2026 (Anmeldung bis zum 19. Mai 2026)
Folgende Unterlagen sind in per E-Mail an Dagmar.laufer@lak-bw.de mit der Anmeldung zum Fachgespräch einzureichen:
- tabellarischer Lebenslauf (pdf)
- die Teilnahmebescheinigungen der praxisbegleitenden Seminare (eingescannt als pdf)
- Die Projektarbeit (eingescannt als pdf) mit Beschreibung des Projektes, Zusammenfassung und Schlussfolgerung (ohne Titelblatt, Gliederung, Abkürzungsverzeichnis, Literaturangaben, Erklärung, dass die Arbeit von dem Autor selbst verfasst ist und alle Quellen angegeben sind sowie die Anlagen) darf einen Umfang von 12 Seiten DIN A4 in Schriftgröße 11 (Schriftart Arial) nicht überschreiten. Sollte der Umfang größer als 12 Seiten sein, wird die Arbeit nicht zugelassen. Als Anlage können maximal 5 Seiten wie z.B. Kopien von Formularen etc. angefügt werden.
- das durch den Ermächtigten ausgestellte Weiterbildungszeugnis (eingescannt als pdf).
Im eingereichten Weiterbildungszeugnis müssen folgende Punkte enthalten sein (gemäß §9 WBO):
- die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeiten sowie Unterbrechungen der Weiterbildung,
- die in dieser Weiterbildungszeit im Einzelnen vermittelten und erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen (s. Weiterbildungsziele in der Anlage der WBO),
- die fachliche Eignung.
Falls der Weiterzubildende an verschiedenen Weiterbildungsstätten tätig war, ist von jedem ermächtigten Apotheker ein Weiterbildungszeugnis zu erstellen. Alle Zeugnisse müssen die oben genannten Kriterien erfüllen.
Für die Verbundsweiterbildung gilt ergänzend:
- Zeugnis des Arbeitgebers des Weiterzubildenden mit Angaben zur Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit sowie Unterbrechungen der Weiterbildung (eingescannt als pdf).
Für Weiterzubildende, die ihre Weiterbildung nach dem 1. Oktober 2003 begonnen haben, gilt ergänzend:
- Protokolle der Gespräche zum fachlichen Stand der Weiterbildung (eingescannt als pdf).
Fachgesprächstermine:
Donnerstag, 22. Januar 2026 (Anmeldung bis zum 1. Dezember 2025)
Dienstag, 7. Juli 2026 (Anmeldung bis zum 19. Mai 2026)
Folgende Unterlagen sind in per E-Mail an Dagmar.laufer@lak-bw.de mit der Anmeldung zum Fachgespräch einzureichen:
- tabellarischer Lebenslauf (pdf)
- die Teilnahmebescheinigungen der praxisbegleitenden Seminare (eingescannt als pdf)
- Die Projektarbeit (eingescannt als pdf) mit Beschreibung des Projektes, Zusammenfassung und Schlussfolgerung (ohne Titelblatt, Gliederung, Abkürzungsverzeichnis, Literaturangaben, Erklärung, dass die Arbeit von dem Autor selbst verfasst ist und alle Quellen angegeben sind sowie die Anlagen) darf einen Umfang von 12 Seiten DIN A4 in Schriftgröße 11 (Schriftart Arial) nicht überschreiten. Sollte der Umfang größer als 12 Seiten sein, wird die Arbeit nicht zugelassen. Als Anlage können maximal 5 Seiten wie z.B. Kopien von Formularen etc. angefügt werden.
- das durch den Ermächtigten ausgestellte Weiterbildungszeugnis (eingescannt als pdf).
Im eingereichten Weiterbildungszeugnis müssen folgende Punkte enthalten sein (gemäß §9 WBO):
- die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeiten sowie Unterbrechungen der Weiterbildung,
- die in dieser Weiterbildungszeit im Einzelnen vermittelten und erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen (s. Weiterbildungsziele in der Anlage der WBO),
- die fachliche Eignung.
Falls der Weiterzubildende an verschiedenen Weiterbildungsstätten tätig war, ist von jedem ermächtigten Apotheker ein Weiterbildungszeugnis zu erstellen. Alle Zeugnisse müssen die oben genannten Kriterien erfüllen.
Für die Verbundsweiterbildung gilt ergänzend:
- Zeugnis des Arbeitgebers des Weiterzubildenden mit Angaben zur Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit sowie Unterbrechungen der Weiterbildung (eingescannt als pdf).
Für Weiterzubildende, die ihre Weiterbildung nach dem 1. Oktober 2003 begonnen haben, gilt ergänzend:
- Protokolle der Gespräche zum fachlichen Stand der Weiterbildung (eingescannt als pdf).
Fachgesprächstermin:
Dienstag, 28. Juli 2026 (Anmeldung bis zum 9. Juni 2026)
Folgende Unterlagen sind in per E-Mail an Dagmar.laufer@lak-bw.de mit der Anmeldung zum Fachgespräch einzureichen:
- tabellarischer Lebenslauf (eingescannt als pdf)
- die Teilnahmebescheinigungen der praxisbegleitenden Seminare (eingescannt als pdf)
- das Zeugnis des Arbeitgebers des Weiterzubildenden mit Angaben zur Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit (mind. 12 Monate) sowie Unterbrechungen der Weiterbildung (eingescannt als pdf)
- Nachweis der in der Anlage der Weiterbildungsordnung genannten Praxisanforderungen (eingescannt als pdf):
- Beurteilung und Überprüfung von mindestens 300 Zytostatika-Zubereitungen (Bestätigung des Arbeitgebers)
- Herstellung von mindestens 100 Zytostatika-Zubereitungen (Bestätigung des Arbeitgebers)
- Erstellung und Präsentation von mindestens drei Patientenprofilen nach SOAP-Schema, wovon zwei ein Beratungsgespräch mit einem Patienten umfassen müssen (SOAP beilegen)
- Bearbeitung und Dokumentation von fünf ausgewählten Anfragen zur zytostatischen Therapie aus verschiedenen Themenbereichen inklusive Angabe der verwendeten Quellen (Dokumentation der Anfrage und der jeweiligen Antwort)
- Erstellung eines Patienteninformationsblatts (Patienteninformationsblatt)
- Planung und Durchführung von mindestens einer Schulungs- oder Fortbildungsveranstaltung für pharmazeutisches oder medizinisches Personal (Kurze Inhaltsangebe, Bestätigung des Arbeitgebers oder Teilnahmeliste)
Für Weiterzubildende, die Ihre Weiterbildung vor dem 13. November 2018 begonnen haben, gilt abweichend:
- tabellarischer Lebenslauf (eingescannt als pdf)
- die Teilnahmebescheinigungen der praxisbegleitenden Seminare (eingescannt als pdf)
- das Zeugnis des Arbeitgebers des Weiterzubildenden mit Angaben zur Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit (mind. 24 Monate) sowie Unterbrechungen der Weiterbildung (eingescannt als pdf)
- Nachweis der in der Anlage der Weiterbildungsordnung genannten Praxisanforderungen (eingescannt als pdf):
- Herstellung, Beurteilung und Überprüfung von mindestens 200 Zubereitungen (Bestätigung des Arbeitgebers)
- Erstellung und Präsentation von mindestens drei Patientenprofilen nach SOAP (SOAP beilegen)
- Bearbeitung und Dokumentation von fünf ausgewählten Anfragen zur zytostatischen Therapie (Dokumentation der Anfrage und der jeweiligen Antwort)
- Erstellung eines Patienteninformationsblattes zu einem pharmazeutisch-onkologischen Thema oder Nachweis mindestens einer Patientenberatung auf Station (Patienteninformationsblatt oder Protokoll der Patientenberatung)
- Planung und Durchführung von mindestens einer Schulungs- oder Fortbildungsveranstaltung für pharmazeutisches oder medizinisches Personal (Kurze Inhaltsangabe; Bestätigung des Arbeitgebers oder Teilnahmeliste).