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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lak-bw.de, nicht jedoch für hier extern verlinkte Angebote und Dienste. 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. lak-bw.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2023/WCAG 2.1) vereinbar.
Die Einschränkungen finden sich im Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die hier aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 39 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF‐Dokumente sollen barrierefrei produziert werden, manche Unterlagen sind es jedoch leider noch nicht.
  • Eingebundene Bilder können evtl. nicht barrierefrei gestaltet sein.
  • In Ausnahmefällen sind Alternativtexte für Bilder oder Grafiken nicht sprechend formuliert. Bezeichnungen der Art des Bildes können fehlen.
  • In Ausnahmefällen kann es zu Fehlern des HTML-Codes kommen und dieser daher nicht barrierefrei sein.
  • Die Verlinkungen auf der Seite können zu Inhalten führen, die nicht barrierefrei sind.
  • Das Anmeldeformular für den Newsletter sowie die Eingabemaske für die Notdienstsuche sind unter Umständen nicht barrierefrei.

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg stellt sukzessive weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung.

3. Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12. Juni 2025 erstellt. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. 
Die Erklärung wurde zuletzt am 30. Juli 2025 überprüft.

4. Kontaktangaben und Melden von Barrieren

Wenn Sie bei der Nutzung unserer Internetseite Barrieren finden oder Anregungen beziehungsweise Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, melden Sie sich gerne bei der lak-bw.de-Redaktion. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten.

Redaktion LAK BW – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse(at)lak-bw.de
Telefon: 0711 99347-50

5. Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1L-BGG-DVO  vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl(dot)de 
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Webseite: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Telefon:0711 279-3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl(dot)de

Oder Sie wenden sich an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.