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Eine Frau in Robe hält einen Doktorhut in der Hand

Arbeiten in Deutschland Anerkennung Ausländischer Bildungsabschlüsse

Pharmazie in Deutschland

Um in Deutschland als Apotheker:in arbeiten zu können, ist neben einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit zusätzlich eine Approbation oder Berufserlaubnis (Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes) und die Anmeldung bei der Kammer erforderlich.

Für Studierende oder Forschungstätigkeiten gelten andere Bedingungen. Einzelheiten dazu sollten bereits an der Heimatuniversität über den dortigen akademischen Auslandsdienst geklärt werden. Hilfestellungen geben auch die Universitäten in Baden-Württemberg. Weitere Informationen hierzu sind der Website der jeweiligen Universität zu entnehmen (Universität Heidelberg, Universität Tübingen, Universität Freiburg)

Fachsprachenprüfung

Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, müssen Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 haben. Diese werden in der Fachsprachenprüfung nachgewiesen, die bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg abgelegt wird.

Hinweis zur Anmeldung:

Wählen Sie zuerst Ihren Wunschtermin.
Füllen Sie dann das Anmeldeformular aus.
Senden Sie das Formular per E-Mail an Isa Güthler: isa.guethler(at)lak-bw.de  

Termine 2025

TerminAuslastung
Dienstag, 16.09.2025ausgebucht
Donnerstag, 18.09.2025ausgebucht
Dienstag, 23.09.2025ausgebucht
Donnerstag, 25.09.2025ausgebucht
Dienstag, 07.10.2025 
Donnerstag, 09.10.2025 
Donnerstag, 16.10.2025 
Dienstag, 21.10.2025 
Dienstag, 06.11.2025 
Donnerstag, 13.11.2025 
Donnerstag, 20.11.2025 
Dienstag, 25.11.2025 
Donnerstag, 27.11.2025 
Dienstag, 02.12.2025 
Dienstag, 09.12.2025 
Donnerstag, 11.12.2025 

Bitte beachten Sie: Individuelle Terminabsprachen (über die hier veröffentlichten Termine hinaus) sind in Einzelfällen möglich. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf Isa Güthler.

Die LAK bietet Kompakt-Kurse zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung und die sprachlichen Herausforderungen in der Apotheke an.

Bitte beachten Sie dazu folgende Informationen:

Der Platz im Kurs ist nach Anmeldung auf unserer Website noch nicht garantiert!
Wir führen mit allen interessierten Teilnehmern nach Anmeldung zunächst persönlich ein telefonisches Auswahlgespräch, um den individuellen Stand des Anerkennungsverfahrens zu erfragen und um zu klären, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um am Kurs teilzunehmen.

Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • Das allgemeinsprachliche Niveau sollte bei annähernd C1 liegen.
  • Der Antrag auf Berufserlaubnis und/ oder Approbation sollte bereits beim Regierungspräsidium gestellt sein.
  • Das Anerkennungsverfahren sollte bereits fortgeschritten sein
  • Die Interessenten sollten möglichst schon in einer Apotheke in Deutschland hospitiert oder gearbeitet haben.

Darüber hinaus möchten wir Sie darüber informieren, dass die Teilnahme am Kurs nicht verpflichtend ist, um zur Fachsprachenprüfung anzutreten.

 

Der nächste ONLINE Kompaktkurs findet voraussichtlich im Frühjahr 2026 statt.