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Das Logo der LAK vor dem Kammergebäude

Wir über uns

Verlässliche Vertretung für Baden-Württembergs Apotheker:innen

Berufsvertretung mit Verantwortung:

Die Kammer steht für über 13.500 Apothekerinnen und Apotheker in Baden-Württemberg – in öffentlichen Apotheken, Kliniken, Wissenschaft und Industrie. Sie setzt sich in Politik und Gesundheitswesen für ihre Belange ein.

Garant für Qualität:

Wir sichern die hohe fachliche Kompetenz des Berufsstandes. Durch Fort- und Weiterbildungen, fachliche Standardsetzung und berufliche Aufsicht – für die bestmögliche Patientensicherheit.

Beratung und Unterstützung:

Ob Pandemie, Lieferengpass oder Notdienst – die Kammer hilft, organisiert und informiert die Apotheken vor Ort. Als direkte Ansprechpartner stehen wir der baden-württembergischen Apothekerschaft bei rechtlichen und fachlichen Fragen zur Seite.

Selbstverwaltung – ein Überblick

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) ist die Berufsvertretung der mehr als 13.500 Apothekerinnen und Apotheker im Land. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantiert sie eine wirksame Selbstverwaltung. Gleichzeitig übernimmt sie hoheitliche Aufgaben.

Das Grundgesetz hat weite Bereiche des Gesundheitswesens den Bundesländern zugeordnet. Diese haben über die jeweiligen Heilberufe-Kammergesetze bestimmt, welche Aufgaben in autonomer Regelungskompetenz von den Kammern wahrzunehmen sind.

Die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Körperschaften des öffentlichen Rechts setzt die Pflichtmitgliedschaft aller Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe voraus. Bei uneinheitlicher Mitgliedschaft wäre eine Selbstverwaltung nicht mehr möglich, sodass der Staat die übertragenen Bereiche des Gesundheitswesens zurücknehmen und wieder in eigener Zuständigkeit selbst verwalten müsste.

Kammern sichern ihren Mitgliedern also einen Freiraum gegenüber dem Staat, indem sie ihre Interessen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Das erfolgt praxisnäher und wirtschaftlicher als bei staatlicher Zuständigkeit. Im Gegensatz zu Verbänden haben Kammern eine Rechtssetzungs- und Aufsichtsfunktion über ihre Mitglieder.