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Ausschüsse und Arbeitskreise

Die Vertreterversammlung beruft aus ihrer Mitte diverse Ausschüsse, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen. Ausschüsse befassen sich mit den Kernaufgaben der Kammer nach §4 Kammergesetz, also im Wesentlichen mit der Förderung der Berufsinteressen, der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder, der PKA-Ausbildung sowie der Qualitätssicherung.

Arbeitskreise hingegen widmen sich darüber hinausgehenden Fragen, deren kontinuierliche und organisierte Bearbeitung die Vertreterversammlung wünscht. Dazu zählen vor allem berufspolitische Themen und Aufgaben, wie beispielsweise die Suchtprävention und -bekämpfung. Arbeitsgruppen sind projektbezogene Gruppen, die mittelfristige Ziele verfolgen und sich mit aktuellen Fragestellungen beschäftigen.

Die Ausschüsse, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen unterstützen den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. In jedem Ausschuss und Arbeitskreis soll ein Vorstandsmitglied vertreten sein. Der Arbeitsumfang und die Sitzungshäufigkeit variieren stark zwischen den Ausschüssen, Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen

Ausschüsse und Arbeitskreise der 17. Vertreterversammlung