Übersicht der in Baden-Württemberg genehmigten Rezeptsammelstellen

Wenn es vor Ort keine Apotheke gibt, kann die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sogenannte Rezeptsammelstellen genehmigen. Genaue Richtlinien der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg stellen sicher, dass die Rezeptsammelstellen geografisch gerechtfertigt sind und auch zuverlässig von den jeweiligen Apotheken betreut werden.

In abgelegenen Orten kann der Patient somit seine Rezepte in die „Bestellkästen“, oftmals verschließbare Briefkästen, werfen. Diese Kästen werden von Apotheken in benachbarten Gemeinden betrieben und täglich geleert. Die Belieferung mit den benötigten Arzneimitteln erfolgt in der Regel noch am selben Tag. Die Lieferung und Abgabe der Medikamente erfolgt durch Pharmazeutisches Personal. Somit ist die qualifizierte Beratung des Patienten immer sichergestellt.

Name der RezeptsammelstelleAdresse