Zum Hauptinhalt springen

Krankenhausapotheker schlägt Alarm bei Gesundheitsminister wegen Lieferengpass des Arzneimittels Oxytocin

20.03.2019

Dr. Andreas von Ameln-Mayerhofer, Vorsitzender des Ausschusses Krankenhauspharmazie und Vorstandsmitglied der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, wendet sich per Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn. Von Ameln-Mayerhofer fordert darin, den Lieferengpass Oxytocin festzustellen und Handlungsalternativen zu ermöglichen.


Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:


Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,


als Vorsitzender des Ausschusses Krankenhauspharmazie der Landeapothekerkammer Baden-Württemberg stelle ich aktuell bundesweit einen schwerwiegenden Liefer-engpass des Arzneimittels Oxytocin fest. Dieser Lieferengpass ist besonders brisant, da bei Fehlen dieses Arzneimittels ein Kreissaal faktisch nicht mehr betrieben werden kann (Fehlen eines Notfallarzneimittels: Oxytocin ist explizit in der S2k-Leitlinie zur Behandlung der peripartalen Blutung [AWMF-Reg.Nr. 015/063] mit starkem Konsens empfohlen).


Eine peri-/ postpartale Blutung stellt eine lebensbedrohliche Komplikation der Geburt dar und ist die häufigste Ursache für den maternalen Tod. Der Umstand erfüllt somit die Bedingungen des §79 Absatz 5 AMG. In der internationalen Fachliteratur wird die Oxytocin-Gabe ebenfalls als Erstlinien-Prophylaxe und -Therapie der postpartalen Blutung genannt [Sentilhes et al., Expert Rev Hematol. 2016]). Dieser Umstand ist auch in den die Qualität in der Medizin betreffenden Publikationen abgebildet: In der Publikation des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIDO-ASR-Verfahren Ab-schlussbericht 2016) zur Entwicklung der Leistungsbereiche „Vaginale Entbindung und Sectio“ wird die Applikation von Oxytocin explizit unter anderem in den Indikatoren A.2.2 „Tranfusionspflichtige geburtshilfliche Läsionen innerhalb von 7 Tagen (VAG)“ und B2.2 „Tranfusionspflichtige geburtshilfliche Läsionen innerhalb von 7 Tagen (SECTIO)“ genannt.

 

Bislang waren wir zwar noch in der Lage, den Lieferabriss der Oxytocin 3 I.E.-Ampullen durch die Verwendung von Ampullen mit 10 I.E. Oxytocin zu kompensieren. Aktuell ist das letztgenannte Präparat jedoch ebenfalls nicht mehr lieferbar – somit fehlt die Substanz völlig. Ein noch möglicher Import aus EU-Ländern ist wegen einer 2-wöchigen Lieferfrist bei personenbezogener Beschaffung (gemäß §18 Abs. 1 Punkt 5 Ap-BetrO, in Verbindung mit §73 Absatz 3 AMG) in einem medizinischen Notfall keine Alternative.

Ich ersuche Sie, vor dem oben beschriebenen Hintergrund für das Präparat Oxytocin den Versorgungsmangel gemäß § 79(5) AMG festzustellen.


Des Weiteren möchte ich anregen, die Liste „Gemeldete Lieferengpässe für Humanarzneimittel in Deutschland (ohne Impfstoffe)“, welche durch das BfArM geführt wird, zu optimieren. Eine Liste mit einem rein informativen Charakter, wie sie in der momentanen Form vorliegt, ist nicht zielführend. Es wird dadurch niemand verpflichtet, den für unsere Patienten teilweise hochriskanten Versorgungszustand zu beheben, noch werden Apothekern und Ärzten echte Therapie- oder Handlungsalternativen angeboten. Das heißt in der Konsequenz, dass alle Ärzte, Apotheker und insbesondere die Patienten, im Regen stehen gelassen werden. Hier muss meines Erachtens dringend nachgebessert werden.


Ich danke im Voraus für Ihr offenes Ohr und Verständnis und stehe Ihnen selbstverständlich für eventuelle Rückfragen bzw. ein weiteres Gespräch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,


Dr. Andreas von Ameln-Mayerhofer
Vorsitzender des Ausschusses für Krankenhauspharmazie

zurück zu: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg