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Neue Allgemeinverfügung zur Zulassung von Händedesinfektionsmitteln

18.09.2020

Am 16. September 2020 hat die Bundesstelle für Chemikalien eine Allgemeinverfügung für die Zulassung von Desinfektionsmitteln für die hygienische Händedesinfektion veröffentlicht, die am 07. Oktober 2020 in Kraft tritt und die entsprechende Allgemeinverfügung vom 9. April 2020 (in der Fassung vom 15. April 2020) ablösen wird, da diese am 06. Oktober 2020 außer Kraft treten wird. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Corona-Seite unter „Desinfektionsmittel“.

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