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Landesapothekerkammer begrüßt Beschluss zum Entlass der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht

08.01.2015

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Es ist allerdings noch nicht endgültig geklärt, wann und wie dieses Notfallverhütungsmittel rezeptfrei verfügbar sein wird.

Zur Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht äußert sich Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: „Apotheker sind die Arzneimittelexperten. Sie können die Patienten auch zur Anwendung, dem Risikoprofil und den möglichen Nebenwirkungen der „Pille danach“ effektiv in der Apotheke beraten.“

Die „Pille danach“ wirkt umso zuverlässiger, je früher sie nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Dr. Günther Hanke: „Deshalb bietet sich die Abgabe über die niedrigschwellig und auch im Notdienst flächendeckend erreichbaren Apotheken an.“

Aus Sicht der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ist zur sicheren Anwendung der „Pille danach“ eine qualitativ hochwertige Beratung in Apotheken erforderlich. Dies kann nur durch die persönliche Information und Beratung durch einen Apotheker vor Ort im Gespräch mit der Patientin sichergestellt werden. „Die Pille danach ist nicht frei von Nebenwirkungen. Sie sollte deshalb nur nach einer intensiven Beratung durch den Apotheker ausgehändigt werden. Die Landesapothekerkammer wird den Apothekerinnen und Apothekern in Baden-Württemberg hierzu zeitnah entsprechende Fortbildungen anbieten.“

Der Versand der „Pille danach“ durch Versandapotheken ist aus Sicht der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ausgeschlossen. Zum einen handelt es sich um ein zeitkritisches Notfallpräparat, das nicht auf „Vorrat“ eingekauft werden sollte. Der Versand würde im Notfall viel zu lange dauern. Zum anderen darf nach den gesetzlichen Vorgaben ein Versand nicht erfolgen, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- und Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann.

Die „Pille danach“ darf keinesfalls als Ersatz-Verhütungsmethode missverstanden werden. Die normale Antibabypille, aber auch andere Verhütungsmethoden schützen nicht nur zuverlässiger, sondern sind auch nebenwirkungsärmer. Das Kondom schützt auch zusätzlich vor Geschlechtskrankheiten. „Die Pille danach ist wirklich nur für den Notfall gedacht und ist kein Ersatz für bewährte Verhütungsmethoden“, so Dr. Hanke.

Neben dem „Pille danach“-Präparat „PiDaNa“, das den Wirkstoff „Levonorgestrel“ enthält, gibt es das Präparat „ellaOne“ (Wirkstoff: Ulipristalacetat). Das Risikoprofil von ellaOne ist aus Sicht der Landesapothekerkammer etwas kritischer zu bewerten als das von PiDaNa. So muss vor der Anwendung von ellaOne eine vorliegende Schwangerschaft sicher ausgeschlossen werden. Außerdem sollte ellaOne im Gegensatz zur PiDaNa nicht bei schwerem Asthma angewendet werden und weist mehr mögliche aber weniger häufige unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) auf. Trotzdem wurde bereits ellaOne auf Grund der EU-Zulassung nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums am 7.1.2015 aus der Rezeptpflicht entlassen.

Pressemeldung als pdf zum Download.


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Landesapothekerkammer

Baden-Württemberg

Stefan Möbius

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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