Arbeiten in Deutschland Anerkennung Ausländischer Bildungsabschlüsse
Pharmazie in Deutschland
Um in Deutschland als Apotheker:in arbeiten zu können, ist neben einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit zusätzlich eine Approbation oder Berufserlaubnis (Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes) und die Anmeldung bei der Kammer erforderlich.
Für Studierende oder Forschungstätigkeiten gelten andere Bedingungen. Einzelheiten dazu sollten bereits an der Heimatuniversität über den dortigen akademischen Auslandsdienst geklärt werden. Hilfestellungen geben auch die Universitäten in Baden-Württemberg. Weitere Informationen hierzu sind der Website der jeweiligen Universität zu entnehmen (Universität Heidelberg, Universität Tübingen, Universität Freiburg)
Informationen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse
- Merkblatt Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse
- Bei Ausbildung in EU/EWR/Schweiz: Antrag auf Erteilung der Approbation
- Bei Ausbildung in Drittstaat: Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und der Approbation
- Drittstaat: Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und der Approbation Anlage 2
- Drittstaat: Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis und der Approbation Anlage 3
- Infoblatt Kenntnisprüfung
- Info-Flyer: Berufliche Anerkennung Akademischer Heilberufe
Fachsprachenprüfung
Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, müssen Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 haben. Diese werden in der Fachsprachenprüfung nachgewiesen, die bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg abgelegt wird.
Hinweis zur Anmeldung:
Wählen Sie zuerst Ihren Wunschtermin.
Füllen Sie dann das Anmeldeformular aus.
Senden Sie das Formular per E-Mail an Isa Güthler: isa.guethler(at)lak-bw.de
Termine 2025
| Termin | Auslastung |
| Dienstag, 06.11.2025 | ausgebucht |
| Donnerstag, 13.11.2025 | ausgebucht |
| Donnerstag, 20.11.2025 | ausgebucht |
| Dienstag, 25.11.2025 | ausgebucht |
| Donnerstag, 27.11.2025 | ausgebucht |
| Dienstag, 02.12.2025 | ausgebucht |
| Dienstag, 09.12.2025 | ausgebucht |
| Donnerstag, 11.12.2025 | ausgebucht |
Termine 2026
| Termin | Auslastung |
| Montag, 19.01.2026 | ausgebucht |
| Dienstag, 20.01.2026 | ausgebucht |
| Mittwoch, 21.01.2026 | ausgebucht |
| Donnerstag, 22.01.2026 | ausgebucht |
| Dienstag, 24.02.2026 | ausgebucht |
| Mittwoch, 25.02.2026 | ausgebucht |
| Donnerstag, 26.02.2026 | ausgebucht |
| Montag, 23.03.2026 | |
| Dienstag, 24.03.2026 | |
| Mittwoch, 25.03.2026 | |
| Donnerstag, 26.03.2026 | |
| Dienstag, 21.04.2026 | |
| Mittwoch, 22.04.2026 | |
| Donnerstag, 23.04.2026 | |
| Montag, 18.05.2026 | |
| Dienstag, 19.05.2026 | |
| Mittwoch, 20.05.2026 | |
| Donnerstag, 21.05.2026 | |
| Montag, 15.06.2026 | |
| Dienstag, 16.06.2026 | |
| Mittwoch, 17.06.2026 | |
| Donnerstag, 18.06.2026 |
Bitte beachten Sie: Individuelle Terminabsprachen (über die hier veröffentlichten Termine hinaus) sind in Einzelfällen möglich. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf Isa Güthler.
Die LAK bietet Kompakt-Kurse zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung und die sprachlichen Herausforderungen in der Apotheke an.
Bitte beachten Sie dazu folgende Informationen:
Der Platz im Kurs ist nach Anmeldung auf unserer Website noch nicht garantiert!
Wir führen mit allen interessierten Teilnehmern nach Anmeldung zunächst persönlich ein telefonisches Auswahlgespräch, um den individuellen Stand des Anerkennungsverfahrens zu erfragen und um zu klären, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, um am Kurs teilzunehmen.
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
- Das allgemeinsprachliche Niveau sollte bei annähernd C1 liegen.
- Der Antrag auf Berufserlaubnis und/ oder Approbation sollte bereits beim Regierungspräsidium gestellt sein.
- Das Anerkennungsverfahren sollte bereits fortgeschritten sein
- Die Interessenten sollten möglichst schon in einer Apotheke in Deutschland hospitiert oder gearbeitet haben.
Darüber hinaus möchten wir Sie darüber informieren, dass die Teilnahme am Kurs nicht verpflichtend ist, um zur Fachsprachenprüfung anzutreten.
Der nächste ONLINE Kompaktkurs findet voraussichtlich im Frühjahr 2026 statt.
Prüfungstermine werden mindestens dreimal monatlich angeboten und auf der Website der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg veröffentlicht.
Anmeldung zur Prüfung
Der Antrag auf Erteilung der Approbation oder der Berufserlaubnis ist vor der Prüfungsanmeldung beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen. Die Fachsprachenprüfung wird von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg abgenommen. Bitte melden Sie sich schriftlich durch Ausfüllen des Anmeldeformulars auf der Website der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Fachsprachenprüfung an.
Prüfungsgebühr: 300 Euro
Rücktritt nach Anmeldung zur Prüfung
Tritt die zu prüfende Person nach der Zulassung zur Prüfung (nach Versand der Ladung) vom Prüfungstermin zurück oder tritt die zu prüfende Person zur Prüfung nicht an, wird die Prüfungsgebühr in Höhe von 300 Euro dennoch fällig. Dies gilt nicht, wenn die zu prüfende Person einen wichtigen Grund geltend macht und dieser von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg anerkannt wird. Im Krankheitsfall ist die Prüfungsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Wird ein wichtiger Grund anerkannt, wird von der Landesapothekerkammer ein Teilbetrag in Höhe von 100 € als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Kontaktdaten für die Anmeldung zur Prüfung:
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Isa Güthler
Telefon: 04711 99347 18
E-Mail: isa.guethler(at)lak-bw(dot)de
Bitte bringen Sie zum Prüfungstermin einen gültigen Lichtbildausweis im Original mit (z. B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel).
Wiederholungsmöglichkeiten: Die Fachsprachenprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
- Der Vorsitzende der Prüfungskommission informiert Sie über den Prüfungsablauf sowie über die Rolle der einzelnen Prüfer während der Prüfung.
- Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten zuzüglich der Vorbereitungszeiten.
- Die Prüfung erfolgt in drei Teilen:
- 1. Simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch
- 2. Schriftlicher Prüfungsteil
- 3. Simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch
Vorbereitung:
- Sie erhalten die schriftliche Aufgabenstellung und die Fachinformation sowie ggf. die Gebrauchsinformation eines Fertigarzneimittels, in der alle für die Prüfung wichtigen Passagen farblich markiert sind.
- Die Fachinformation sowie die Gebrauchsinformation dienen als inhaltliche Grundlage für die sich anschließenden mündlichen und schriftlichen Prüfungsteile.
- Sie dürfen nach Ihrer Einschätzung zusätzlich wichtige Passagen der Fachinformation markieren und Randnotizen erstellen.
Hilfsmittel:
- Zugelassene Hilfsmittel während der gesamten Prüfung, die von der Prüfungskommission zur Verfügung gestellt werden:
- die Fachinformation sowie ggf. die Gebrauchsinformation eines Fertigarzneimittels
- ggf. Fertigarzneimittelpackungen bzw. Geräte zur Demonstration
- Papier und Stift
- Während der Vorbereitung und der Prüfung dürfen Sie Aufzeichnungen anfertigen, die nach der Prüfung abzugeben sind.
- Die Verwendung von Mobiltelefonen und anderen mitgebrachten elektronischen Hilfsmitteln ist während der Prüfung nicht gestattet.
Prüfung:
1. Simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch (20 Minuten)
- Sie informieren und beraten eine:n Patient:in im Rahmen der Arzneimittelabgabe über ein Arzneimittel, arzneimittelbezogene Probleme sowie mögliche Arzneimittelrisiken. Insbesondere weisen Sie die:den Patient:in auf die sachgerechte Anwendung, Aufbewahrung und Entsorgung des Arzneimittels hin und klären ihn über mögliche Neben- oder Wechselwirkungen auf.
- Verwenden Sie dabei laienverständliche Bezeichnungen und verzichten Sie - wenn möglich - auf Fachbegriffe.
- Am Ende dieses Prüfungsteils halten Sie einen etwa fünfminütigen monologischen Vortrag inkl. Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema, das Ihnen in der Prüfung genannt wird.
2. Schriftlicher Prüfungsteil (20 Minuten)
Im schriftlichen Prüfungsteil füllen Sie aufgrund einer festgestellten Nebenwirkung die „Notiz über ein Beratungsgespräch“ aus und berichten einem Kollegen über die Geschehnisse.
3. Simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch (20 Minuten)
- Sie sprechen mit einer:m anderen Apotheker:in über die:den Patient:in, die Nebenwirkung sowie über verschiedene Angaben der Fachinformation.
- Zum Ende dieses Prüfungsteils übersetzen Sie pharmazeutische Fachbegriffe aus einer Fachinformation in laienverständliche Sprache und besprechen diese mit der Prüfungskommission.
Mitteilung des Prüfungsergebnisses:
Im Anschluss der Prüfung wird Ihnen nach Bewertung durch die Prüfungskommission das Ergebnis mitgeteilt.
- Bei bestandener Prüfung erhalten Sie hierüber eine Bescheinigung.
- Im Falle des Nichtbestehens erhalten Sie ein Informationsblatt.
In der Fachsprachenprüfung Pharmazie müssen Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 nachgewiesen werden. Ein GER-B2-Sprachzertifikat ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung. Es ist dringend zu empfehlen, ebenfalls einen Deutschkurs auf C1-Niveau erfolgreich absolviert zu haben.
ABDA-Leitfäden und Beratungsnotiz
Um sich gezielt auf die Fachsprachenprüfung vorzubereiten, können Sie sich am Prüfungsablauf orientieren. Üben Sie simulierte Patientengespräche und das Ausfüllen der Beratungsnotiz. Eine Hilfestellung hierzu können die ADBA-Leitfäden zur Selbstmedikation leisten.
Wir stellen Ihnen außerdem eine Vorlage zur Beratungsnotiz zur Verfügung.
Fachliteratur
Durch das Lesen von Fachliteratur (z. B. Pharmazeutische Zeitung, Deutsche Apotheker Zeitung) können Sie sich pharmazeutische Fachbegriffe aneignen. Schlagen Sie Fachbegriffe in geeigneten Nachschlagewerken nach (z. B. Hunnius, Pharmazeutisches Wörterbuch).
Der Bezug der Pharmazeutischen Zeitung ist bis zu 15 Monate kostenfrei möglich. Als Nachweis für die Berechtigung ist die Vorlage des Approbationsantrages oder das Schreiben der Zulassungsbehörde ausreichend, aus dem die Notwendigkeit einer Fachsprachenprüfung hervorgeht.
APOPRAX
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg bietet Ihnen die kostenlose Teilnahme an den APOPRAX-Kursen an, die in Reutlingen, Freiburg, Heidelberg und Karlsruhe ca. alle sechs Wochen stattfinden. Informationen zu den APOPRAX-Kursen erhalten Sie auf unserer Website.
Termine können direkt bei den Moderator:innen erfragt werden.
Hospitation in einer Apotheke/Mithilfe bei pharmazeutisch-kaufmännischen Tätigkeiten
Wer im Ausland Pharmazie studiert hat und noch keine Berufserlaubnis oder Approbation als Apotheker:in erhalten hat, darf keine pharmazeutischen Tätigkeiten gemäß § 1a Abs. 3 Apothekenbetriebsverordnung ausüben. Somit ist das Absolvieren eines „Pharmaziepraktikums“ nicht möglich. Trotz allem können Sie sich für eine Hospitation in einer Apotheke bewerben, um die Tätigkeiten des pharmazeutischen Personals kennenzulernen (ohne diese Tätigkeiten direkt auszuüben). Alternativ können Sie im pharmazeutisch-kaufmännischen Bereich mithelfen.
Vorbereitungskurse
Die Vorbereitungskurse der verschiedenen Anbieter umfassen in der Regel täglichen Unterricht über mehrere Monate. Die Seminare sind teilweise förderbar über Bildungsgutscheine der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter. Bitte informieren Sie sich direkt bei den Anbietern.
- ONLINE Kompaktkurs Fachsprache Pharmazie zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung
Der ONLINE Kompaktkurs bereitet auf die Fachsprachenprüfung vor und thematisiert die sprachlichen Herausforderungen bei der Arbeit in der Apotheke. Er richtet sich an die Kolleg:innen, die bereits sehr solide Deutsch sprechen (C1). Im Kurs werden in kurzer Zeit speziell die Kenntnisse zu den pharmazeutischen Fachbegriffen und der Fachsprache vertieft und aufgefrischt. Der Kurs befasst sich z. B. mit Fachbegriffen in den Bereichen Darreichungsformen, Teedrogen, Laborausrüstung, Pharmakologie und Packungsbeilage. Zudem werden Beratungsgespräche und die mündliche und schriftliche Kommunikation in der Apotheke geübt.
Weitere Informationen zu ONLINE Kompaktkurs
- Berufsbezogener Deutschkurs für Apotheker:innen und Pharmazeut:innen der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA) in Stuttgart
Dieser Lehrgang wendet sich an studierte Pharmazeut:innen und Apotheker:innen, die in Deutschland tätig werden wollen und bei denen schon Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind.
- Berufliche Kommunikation für ausländische Apotheker:innen/Pharmazeut:innen (Akademische Heilberufe) des EZplus in Stuttgart
Der Kurs richtet sich an Apotheker:innen und Pharmazeut:innen, die im Ausland ausgebildet wurden, in Deutschland ihre Fachsprachenprüfung vor der Landesapothekerkammer ablegen und eine deutsche Approbation erhalten wollen.
- Apothekerkurs - Vorbereitung auf Sprachprüfung & Approbation des BGI in Berlin
Der Kurs richtet sich an im Ausland ausgebildete Apotheker:innen und bereitet auf die Sprachprüfung (Niveau C1) der Apothekerkammer und die Anerkennungsprüfung (Approbation) vor.
- Intensivkurs Fachsprache Pharmazie
Seminar des mibeg-Instituts Medizin für aus dem Ausland kommende Apotheker:innen zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung vor der zuständigen Landesapothekerkammer.
Weitere Informationen zum Intensivkurs Fachsprache Pharmazie