Aktuelle Notdienste

Aktuelle Notdienste der Apotheken in Baden-Württemberg finden Sie in unserem Notdienstportal.

Aushang "Notdienst ist Zusatzdienst"
 

Notdiensttausche online beantragen

Ab sofort können Sie hier Notdiensttausche online beantragen.
 

Notdienste immer aktuell auf Ihrer Homepage

Jeder Apothekenleiter hat die Möglichkeit einfach und kostenfrei auf unser Notdienstportal zu verlinken. Durch Anklicken des Buttons öffnet sich das Notdienstportal der LAK, welches immer den aktuellen Notdienst anzeigt. Nutzer dieser Möglichkeit brauchen sich nicht mehr um eine Einpflege von Notdienstplänen zu Beginn einer neuen Periode oder bei Tauschen zu kümmern, weil diese mit aktuellen Änderungen von der LAK zur Verfügung gestellt werden.
 

Die Apothekennotdienstbanner und den HTML-Quelltext finden Sie in der rechten Spalten unter Downloads.

Antrag zur Genehmigung eines Notdiensttausches

Jeder Notdiensttausch stellt eine Abweichung von den bestandskräftigen Anordnungen zur Dienstbereitschaft dar. Um zu gewährleisten, dass die Notdienste in den Aushängen, im Internet, bei den ärztlichen Notdiensten und in der Presse bzw. den Amtsblättern  korrekt dargestellt werden, sind Tausche auf das absolut notwenige Minimum zu beschränken.

Ein Tausch von Notdiensten sollte die letzte Alternative nach Prüfung aller anderen Möglichkeiten sein!

Sollte der Tausch nicht vermeidbar sein, müssen vom Antragsteller rechtzeitig und zuverlässig die nachfolgend aufgeführten Schritte eingehalten werden.

Antrag und Merkblatt finden Sie in der rechten Spalte unter Downloads.

Notdienstbereitschaft und Arbeitszeit

Notdienstbereitschaft ist nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes normale Arbeitszeit. Das bedeutet, dass die werktägliche Arbeitszeit (einschließlich Notdienst) höchstens 10 Stunden betragen darf. [mehr]

Notdienst in Filialapotheken

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ordnet als zuständige Verwaltungsbehörde nach § 4 Abs. 2 Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 Heilberufe-Kammergesetz die Notdienste in Baden-Württemberg an. [mehr]
 

Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft vom 25. April 2012

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ordnet als zuständige Behörde nach § 23 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) folgendes an: [mehr]

Einstellung der Sprache im Browser

Insebsonders nach Anschafftung eines neuen PC kann es vorkommen, dass zum Beispiel beim Ausdruck von Aushängen aus dem Notdienstportal die Tage nicht in deutscher Sprache erscheinen.

Hier sollte dann eine Einstellung für die deutsche Sprache vorgenommen werden.

Hier finden Sie Beispiele für folgende Browser:

Inernet Explorer

Mozilla Firefox

Google Chrome