Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker:innen - Grippe und Coronavirus SARS-CoV-2

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz hatte die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundeärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Apotheker:innen zu entwickeln. Dieses ist eine Voraussetzung, damit Apotheker:innen gegen Grippe und gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 impfen können. Die Landesapothekerkammer bietet Ihnen die Schulung gemäß den Vorgaben des § 20c Infektionsschutzgesetz an [weiter].