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Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker:innen - Grippe und Coronavirus SARS-CoV-2
Nach § 20c Infektionsschutzgesetz hatte die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundeärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Apotheker:innen zu entwickeln. Dieses ist eine Voraussetzung, damit Apotheker:innen gegen Grippe und gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 impfen können. Die Landesapothekerkammer bietet Ihnen die Schulung gemäß den Vorgaben des § 20c Infektionsschutzgesetz an [weiter].