Novellierung der PKA-Ausbildung zum 01.08.2012

Am 1. August 2012 trat die neue Ausbildungsordnung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte in Kraft, die die seit 1993 gültige Ausbildungsordnung ersetzt. Die Ausbildungsstruktur bleibt erhalten, d.h. unter anderem die dreijährige Ausbildungszeit mit verschiedenen Möglichkeiten zur Ausbildungszeitverkürzung, die Beibehaltung der Berufsbezeichnung „Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“ und die Zwischen- und Abschlussprüfung. Insgesamt soll mit der Novellierung die PKA zur Spezialistin im kaufmännisch-organisatorischen Bereich werden. Dabei werden die apothekenspezifischen Schwerpunkte nicht vernachlässigt.

Diese Inhalte sind neu bzw. hier wurden neue Schwerpunkte gesetzt:

  • Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling
  • Planung von Arbeitsprozessen
  • Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen (EDV)
  • Kommunikation mit Kunden und Firmenvertretern
  • Qualitätsmanagement
  • Dokumentation (BTM, Tier-AM, Import, Transfusionsgesetz,
  • Organisation, Durchführung von Marketingmaßnahmen (Wettbewerbsrecht, Aktionen)
  • Koordination von Terminen (Dienst-/Personalplanung)

Der Rahmenlehrplan wird in der Berufsschule anhand von Lernfeldern unterrichtet. Sie bauen aufeinander auf, orientieren sich mit ihren Zielen an beruflichen Handlungsfeldern und führen zur beruflichen Handlungskompetenz, wenn sie methodisch-didaktisch umgesetzt werden. Die Ziele beschreiben den Qualifikationsstand am Ende des Lernprozesses, stellen den Mindestumfang der zu vermittelnden Kompetenzen dar. In der Unterrichtsgestaltung nehmen Praxis- und berufsbezogene Lernsituationen eine zentrale Stellung ein. So erwerben Auszubildende durch die selbstständige und eigenverantwortliche Bearbeitung dieser Lernsituationen die erforderlichen Kompetenzen und wenden Lern- und Arbeitsstrategien gezielt an. Sie führen zur Lösung der Lernsituationen eigenständig eine vollständige Handlung durch und erstellen ein Handlungsprodukt. Unterrichtsprinzip ist Selbstständigkeit, vernetztes Denken, Problemlösen sowie die Entwicklung von Einstellungen, Haltungen und Motivationen. Ein wichtiges Ziel ist es, die Auszubildenden zu unterstützen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln, ihr Selbstvertrauen zu stärken und ihre Kreativität zu entfalten.

Der Zwischenprüfungsinhalt bezieht sich auf die Inhalte des 1. Lehrjahres mit der Beschaffung und der Preisbildung von Arzneimitteln (verschreibungspflichtig, apothekenüblich, freiverkäuflich) und von apothekenüblichen Waren.

Die Abschlussprüfung umfasst fünf Prüfungsbereiche:
 
1. Geschäfts- und Leistungsprozesse in der Apotheke (schriftlich)
Zahlungsverkehr, Marketing, Qualitätssicherung, Leistungsabrechnung, Preisbildung

2. Warensortiment (schriftlich)
Apothekenübliche Tätigkeiten inkl. Dokumentation, Fachsprache, apothekenübliche Dienstleistungen, Waren und Medizinprodukte.
= Erwerb des Sachkenntnisnachweises für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimittel
 
3. Wirtschaft und Soziales (schriftlich)
Allgemeine wirtschafts- und sozialpolitische Inhalte
 
4. Warenwirtschaft (praktisch)
Bearbeitung einer Warensendung
 
5. Beratungsgespräch (mündlich)
Kommunikation und Beratung

 

Bei Fragen rund um die PKA-Ausbildung, erreichen Sie Frau Garada unter der telefonischen Durchwahl 0711 99347-35 (Fax –43) oder per E-Mail unter randa.garada(at)lak-bw.de.