Zum 01.01.2023 ist die Novellierung der PTA-Ausbildung in Kraft getreten

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hatte im Januar 2014 beim Bundesministerium für Gesundheit den Antrag auf Aktualisierung der PTA-Ausbildung gestellt. Dies war erforderlich geworden, da sich die Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkte im Apothekenbereich seit der letzten Anpassung im Jahr 1997 stark verändert hatten. Nach vielen Gesprächen und intensiven Diskussionen wurde mit dem PTA-Reformgesetz und dessen Veröffentlichung im Januar 2020 der Novellierungsprozess abgeschlossen. Die Neuerungen sind am am 01.01.2023 in Kraft getreten. Im Rahmen der Novellierung wurden folgende Gesetze und Verordnungen neu erlassen bzw. geändert:

  • PTA-Berufsgesetz (PTAG), welches das Gesetz über den Beruf der Pharmazeutisch-technischen Assistent:innen (PharmTAG) ablöst,
  • PTA-Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PTA-APrV),
  • Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

Praktische Ausbildung von PTA in der Apotheke – Richtlinie der BAK

Im Rahmen der Neugestaltung der PTA-Ausbildung wurde die Bundesapothekerkammer (BAK) beauftragt, eine Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur:zum PTA zu erarbeiten. Die Richtlinie gibt wertvolle Hinweise und Materialen, mit denen die Ausbildung der:des angehenden PTA erfolgreich durchgeführt werden kann. Neben einem allgemeinen Teil umfasst die Richtlinie folgende Anlagen:

Anlage 1: Lerngebiete und Ausbildungsinhalte
Anlage 2: Musterausbildungsplan
Anlage 3: Arbeitsbögen
Anlage 4: Evaluationsbögen

Die Richtlinie ist an die „Träger der praktischen Ausbildung“ (Apothekenleiter:innen bzw. Träger des Krankenhauses), an die Praxisanleiter:innen und PTA-Auszubildende adressiert.